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Nun ja, abgehakt. Recht haben und Recht bekommen ist eben nicht das Selbe. Zumal dem Verlag eine Schar von Anwälten den Rücken freihält und meine finanziellen Mittel im Vergleich wohl eher unbedeutend sind. Auf meine §670 BGB wurde sofort mit §683 BGB geschossen, ich bin mir sicher, egal welches...
Ja gut, zahlen werde ich dann schon müssen. Aber der Streitwert von 50.000,- Euro ist doch aus der Luft gegriffen, wer legt sowas fest ? Nutzt es mir was, den Wert der Domain schätzen zu lassen ?
MfG
Hallo,
habe seit 3 Jahren die domain das-haus.de . Jetzt flattert mir ein Anwaltsschreiben von einer vom Burda-Verlag beauftragten Kanzlei ins Haus. Abmahnung und Unterlassungserklärung. Die Erklärung habe ich sofort unterschrieben und zurückgeschickt, ein paar Tage später kommt die Rechnung...