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NIEMAND hat den Gäffgen gefoltert, NIEMAND hatte die Absicht ihn zu foltern!!!
Typisch Rechtsverdreher kann ich dazu nur sagen. Da hilft auch noch so viel Literatur nichts.
Es geht hier lediglich um die Androhung von Folter, wobei Folter ein sehr dehnbarer Begriff ist. Wenn bei einer...
Hallo Jan,
Vielen Dank für deine Empfehlungen, die habe ich aber nicht nötig.
Gehe einfach mal zwei §§ weiter, dann stösst du auf § 34 StGB. Es muss also kein gegenwärtiger Angriff sein, es reicht auch schon eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben aus um einen Notstand zu rechtfertigen...
Ihr solltet vielleicht nicht über Sachen reden, von denen ihr keine Ahnung habt.
Es geht um die Androhung einer Folter und nicht um die Folter an sich. Herr Daschner wird mit Sicherheit freigesprochen werden. Ich halte das Verfahren für einen rein formalen Akt. Vielleicht verliert er seinen Job...