"Hat der bisherige Halter für den Domain-Namen bereits Preise für die Zeit nach der
Vornahme der Übertragung im Voraus bezahlt, so wird dem neuen Halter der Zeitraum, für
welchen die Vorauszahlung gültig ist (im Normalfall die Restlaufzeit der
Abonnementsperiode), angerechnet, das heisst, der...