Der von dir angeführte Artikel scheint nicht der aktuellen Rechtsprechnung zu entsprechen.
Es genügt nämlich nicht, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, ein Markenschutz ist in der Regel nämlich für Begriffe ausgeschlossen, denen die Unterscheidungskraft fehlt. Siehe § 8 Absatz 2 (1) MarkenG...