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Urteile in Gerichtsverfahren haben natürlich nur unmittelbare Bindungswirkung für die beteiligten Parteien. Was bei diesem Verfahren herausgekommen ist, hat also nur für den Landkreis (und den Markeninhaber) Bindungswirkung; nur der Landkreis ist an die genannte Vorgehens-/Schreibweise gebunden...