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Suchergebnisse

  1. M

    Marke "DOTWEB"

    Hallo an Alle. Es wird wahrscheinlich zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, also einer Übertragung der Domain gegen Geld. Was den Betrag betrifft, möchte ich Diskretion bewahren. Sensationell hoch ist er nicht, aber in Ordnung. Was dann mit der Domain geschieht - wir werden sehen...
  2. M

    Marke "DOTWEB"

    Hallo miteinander, heute habe ich dem Anwalt geantwortet. Mein Schreiben könnt Ihr als PDF lesen. Viel Spaß.
  3. M

    Marke "DOTWEB"

    Interessant dazu folgende Webseite: .ONLINE Domain Dort ist zu lesen: Hinweis: dot online, .online DOMAIN und .online REGISTRY sind eingetragene Marken der i-content Ltd., deren exklusive Lizenznehmerin die I-REGISTRY Ltd. ist. Die .ONLINE TLD wird durch ein Drittunternehmen betrieben...
  4. M

    Marke "DOTWEB"

    Hallo in die Runde, kennt jemand die i-content Ltd., welche Inhaberin der europäischen Marke "DOTWEB" (010590156) ist? Ich wurde von einem Anwalt kontaktiert, der von mir den Auth-Code für meine Domain dotweb.de verlangt. Die Zauberformel lautet: "Unsere Mandantin musste nunmehr feststellen...
  5. M

    *.COM – Domaincatch -> Anwaltsschreiben aus USA

    Ich stelle mir gerade die Frage, ob eine negative Feststellungsklage vor einem deutschen Gericht, mit der man einer Klage in den USA zuvorkommen würde, etwas bringen würde. Falls Ja, müsste es drei Varianten geben: 1. Der Ami verteidigt sich, evt. sogar mit einer Widerklage. 2. Der Ami gibt...
  6. M

    Abnahmung wegen Speicherung von IP Adresse!?

    Wenn mir die Netzproviderinfo fehlt, geht es eben nicht. Rückt der Netzprovider die Daten raus, müsste dann dieser abgemahnt werden. Wer ins Internet geht, muss schon gewisse Mühen auf sich nehmen. Ich muss laut BGH sogar mein Wlan verschlüsseln, obwohl die Benutzung eines unverschlüsselten...
  7. M

    Abnahmung wegen Speicherung von IP Adresse!?

    Die Diskussion über Datenschutzfragen kann ich nicht so richtig verstehen. Eine IP-Adresse kann doch so lange nicht zu persönlichkeitsbezogenen Daten gezählt werden, solange sie nicht einer bestimmten Person sicher zugeordnet werden kann. Das ist jedoch in den meisten Fällen nur dem...
  8. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Vielleicht läuft ja die aktuelle Rechtsprechung gegen die Grundrechte von Bürgern. Mal drüber nachgedacht? Aber einem Nichtanwalt soll es deiner Ansicht nach wohl verwehrt sein, dies festzustellen. Weshalb sollte man sich mit dem schmalspurigen Rechtsweg begnügen und Google bei der...
  9. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Das ist schon klar. Google schafft allerdings Voraussetzungen dafür, dass Mobbing besonders effizient betrieben werden kann. Diese Gefahr steht im Raum und müsste bei einer Beurteilung zumindest zusätzlich Gehör finden. Nur damit allein, um eine Prävention zu verfolgen, würde es schwierig...
  10. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Das erklär mal Mobbingopfern, insbesondere wenn die Täter nicht greifbar sind. Sollen die dann mehrmals täglich Google durchforsten, um ihren Bildern hinterher zu rennen?
  11. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    ...heißt das zunächst mal garnichts. Google kann sich ebenso wenig wie der kleine Ebay-Händler darauf verlassen, dass frei im Netz herumstehende Fotos für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Die namentliche Zuordnung der Fotos zur abgebildeten Person ist zudem ein massiver Eingriff in die...
  12. M

    aserbaidschan.de : Namensanmaßung durch Länderdomain

    Zu beweisen wäre, dass Herr oder Frau Apfel über die Domain namentlich zu identifizieren wäre. Da dies nicht der Fall ist, handelt es sich beim Begriff Apfel lediglich um einen Namensbestandteil, hingegen um die vollständige Bezeichnung einer Frucht. Um etwas für nicht rechtswidrig zu halten...
  13. M

    aserbaidschan.de : Namensanmaßung durch Länderdomain

    Das geht mir jetzt ehrlich gesagt alles zu sehr in die Richtung "gesundes Rechtsempfinden" anstelle von Rechtsgrundlagen. Ein Kläger muss beweisen, dass man eindeutig seinen Namen benutzt und nichts anderes. Erst dann, wenn er diesen Beweis erbracht hat, wäre die Befugnis zu prüfen. Im Falle...
  14. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Ja, genau die meinte ich.
  15. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Vielleicht wurden ja die Algorithmen von Menschen programmiert, die sich was dabei gedacht haben. Noch ist Google keine selbstständig gewordene künstliche Intelligenz.
  16. M

    aserbaidschan.de : Namensanmaßung durch Länderdomain

    Nach dem, was du bisher vertreten hast, müsste der Staat Argentinien den Paraguayer in Deutschland verklagen können. Das Namensrecht gem. § 12 BGB wäre ja anwendbar und dem Staat Argentinien wäre es auch von deutschem Territorium aus nicht möglich, die beanspruchte Domain zu registrieren. Wo der...
  17. M

    aserbaidschan.de : Namensanmaßung durch Länderdomain

    Es sind auch Beispiele denkbar, wo sog. "bessere Rechte" nicht ausreichen. Nehmen wir z.B. die Domain apfel.de. Der Inhaber heißt nicht Apfel. Ein Herr Apfel hätte ohne Zweifel die besseren Rechte, die aber für einen Übertragungsanpruch mangels Rechtsverletzung nicht reichen dürften. Käme es zu...
  18. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Sobald es nicht mehr nur darum geht, wer das Bild gemacht hat, sondern auch darum, wer auf dem Bild zu sehen ist, ließe sich ein Prozess auf Persönlichkeitsrechte, wie z.B. Recht am eigenen Bild und informationelle Selbstbestimmung verlagern. Ich würde sogar aus taktischen Gründen in einer...
  19. M

    Klage gegen G**gle Bildersuche aussichtsreich?

    Die Frage ist hier, ob ein Rechtsschutzbedürfnis ausreichend überzeugend geltend gemacht werden kann, solange man nichts gegen die Originalwebseiten unternommen hat, auf denen die Bilder veröffentlicht werden. Rein theoretisch dürfte das zwar nicht von Bedeutung sein, da man nicht verpflichtet...
  20. M

    Vornamen-Urteil

    "Interessant auch, weil Mauricus ein Staat ist." War das jetzt Harrys Geografiestunde? Das würde wohl nichts ändern, da diese Feststellung nicht urteilsbestimmend war. Sie ist aber äußerst wertvoll, um namensrechtliche Ansprüche später gegründeter Firmen abwehren zu können.
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