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Suchergebnisse

  1. Z

    Umsatzsteuer auf Adsense Einnahmen?

    Weil der Gesetzgeber das so definiert hat. Maßgeblich ist der Ort, an dem der Leistungsempfänger sitzt. Bei Google (als Empfänger der "Werbeleistung" des Domainers) also Irland. Wo welcher Server steht und was da wann drüber läuft, ist umsatzsteuerlich wurscht. Rechtsgrundlage in D ist § 3a...
  2. Z

    Umsatzsteuer auf Adsense Einnahmen?

    Nein, Google rechnet per Gutschrift ab und erfasst die Umsätze in Irland gem. dem Reverse-Charge-Verfahren. Das passt schon. Eine eigene Rechnung des Seitenbetreibers ist nicht erforderlich. Nein, gerade so wollen sie das nicht, die Steuerheinis. Dafür gibt es ja das Reverse-Charge-Verfahren...
  3. Z

    Kauf einer Immobilie (privat oder geschäftlich)?

    Hallo, ich würde auch davon abraten, die Immo über eine operative GmbH zu kaufen. Der Grund wurde schon genannt: Bei der GmbH gehört die Immobilie zur Hatungsmasse und ginge im Fall des Falles mit den Bach runter. Und jedes Unternehmen birgt numal das sprichwörtliche Unternehmerrisiko...
  4. Z

    Umsatzsteuer Domainkauf Ausland?

    Müssen sie ja auch. Google fragt ab, ob der Auftraggeber Unternehmer ist. Wenn ja, rechnet Google ohne (irische) USt ab, dafür wird dann dt. USt fällig, die der hier sitzende Auftraggeber an das dt. FA abführen muss. Das ist dann ein klassischer Fall des sog. "Reverse-Charge-Verfahrens". Nur...
  5. Z

    Umsatzsteuer Domainkauf Ausland?

    Ja, das ist so. Der Verkauf der Domain stellt umsatzsteuerlich ein sonstige Leistung dar, die am Sitz des Leistungsempfängers (=Domainkäufer) erbracht wird. Also in Deutschland. Damit unterliegt sie hier der USt. Und weil das dt. FA verständlicherweise keine Lust hat, dem US-Verkäufer...
  6. Z

    Domains und Mehrwertsteuer

    Das ist richtig. Er muß sich bei der dt. Finanzverwaltung registrieren lassen und entsprechende Steuererklärungen abgegeben. Das ist aber nicht ungewöhnlich und auch nicht übermäßig aufwändig. Man muß aber noch ergänzen, dass das nur Lieferungen an Privatleute (b2c), bzw. bestimmte Unternehmer...
  7. Z

    Frage Umstellung 4/3 auf Bilanz

    Im Jahr des Übergangs mußt Du eine Eröffnungsbilanz erstellen. In dieser Eröffnungsbilanz werden die Domains mit den Anschaffungskosten (bzw. einem niedrigeren Wert, falls dieser gesunken ist) angesetzt. Daneben noch Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen etc, die in der bisherigen EÜR...
  8. Z

    anerkannte domain und projektbewertung

    Das kann ím Grunde jeder Wirtschaftsprüfer oder auch Steuerberater machen. Oder im Zweifel jeder Domainer selber. In der Ausgangsfrage ist das Problem aber ja gar kein steuerliches (wurde das schon geschrieben? Habe nicht alles gelesen). Dem Finanzamt wird es relativ wurscht sein, wie die...
  9. Z

    Domains in Österreich gekauft - Mwst?

    Das haut so nicht hin. Da Mister Unternehmer ist, wird der Umsatz ustl. in jedem Fall in D ausgeführt. Ob er eine USt-ID hat, oder nicht, ist dabei irrelevant. An diesem Umstand wird auch eine Erstattung im VoSt-Vergütungsverfahren scheitern, weil das FA Graz sagen wird, dass der Umsatz in AT...
  10. Z

    MwSt auf Domainmiete?

    Bitteschön. Das war aber keine Einschätzung, sondern die Darstellung der Rechtslage...:smile: Grundsätzlich unterliegt jeder Umsatz der USt, egal ob Verkauf, Vermietung, oder sonstwas. Von diesem Grundsatz gibt es aber diverse Ausnahmen, sonst wäre das Steuerrecht ja langweilig. Eine solche...
  11. Z

    MwSt auf Domainmiete?

    soweit, so korrekt Bei Wohnungen stimmt das. Bei Domains nicht.
  12. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    Hallo Reinhold, das ist grds. natürlich richtig. Aber DG ging es hier wohl eher um die grundsätzliche Frage, was er unbedingt für Bücher führen muß. Ob das dann sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber nicht zum "Sachenbegriff" i.S. § 90 BGB zählen z.B. auch verbriefte Rechte. Die...
  13. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    Das wird daran scheitern, dass dem Käufer des Projektes die Herstellereigenschaft fehlt. Siehe dazu mein obiges Posting zu projektierten Domains. Kauft der Kunde das fertige Projekt, erwirbt er ein immaterielles Wirtschaftsgut, dass er aktivieren muß, da nicht selbst hergestellt. Natürlich...
  14. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    Das kann längerfristig nur klappen, wenn man a) nur wenige Domains verkauft und b) dieses Domains selber reggt. Oder wie soll man dem FA wohl erklären, dass das Ein-Frau-Unternehmen Birte im Monat mit Beratung und Internetwerbung 100.000 € Umsatz macht, gleichzeitig aber 80.000 € Verlust aus...
  15. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    § 6 IV betrifft den Fall, dass Dir ein anderer Unternehmer eine Domain aus seinem Betriebsvermögen schenkt. Z.B. anstelle einer Flasche Wein zu Weihnachten. Die mußt Du bei Dir zum Teilwert reinnehmen und im Gegenzug den Wert als Betriebseinnahme versteuern. In den Abs. 5 mit der Frage der drei...
  16. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    Hallo Reinhold, das sehe ich nicht so. Eine Schenkung gilt nicht als Anschaffung i.S. § 6 I 5a EStG. Der Beschenkte muß sich auch nicht die Besitzzeit des Schenkers anrechnen lassen, ausser bei Gesamtrechtsnachfolge. Somit erfolgt der Ansatz bei Schenkung zum Teilwert. Interessant wäre noch...
  17. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    Ich fang mal an: Den Hinweis im Impressum halte ich für etwas schmal. Ich würde solche Seiten regelmäßig noch woanders anbieten. Wenn der Preis passt, ist`s eh gut. Letztendlich ist das aber natürlich immer eine Einzelfallfrage. Und man darf eines nicht vergessen: Der Prüfer vom FA kommt i.d.R...
  18. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    (Steuer)Recht ist oft so. Wenn der BFH entschieden hat, dann weiß man`s. Oder auch nicht, weil auch der gerne mal seine Meinung ändert. Aber wieviel ist eigentlich so eine Domain wert?:hmmmm:
  19. Z

    Domainsteuer(straf)recht

    Hallo, die Punkte a und b sind m.E. klar. Bei c und d kommt es für die Zuordnung der projektieren Domain zum Anlage- oder Umlaufvermögen im Grunde auf den Willen des Unternehmers an, wie die Domain eingesetzt werden soll. Anlagevermögen liegt vor, wenn der Vermögensgegenstand (=Domain) dazu...
  20. Z

    Domainsteuerrecht

    Hallo, das Rundungsverfahren ist gesetzlich nicht geregelt. Im Zweifel kann man sicherlich auf das kaufmännische Rundungsverfahren zurückgreifen, also < 0,5 € ab- und > 0,5 € aufrunden. Es interessiert aber auch keinen, wenn Du immer abrundest. Sparst Du Dir 2,28 € im Jahr. Gruß Ernst
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