Moin!
Ich will mich nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, da ich nur Laie bin, also auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann/darf, aber IMO darfst du verschenken, was du möchtest. Gegen das Wettbewerbsrecht sollte es eigentlich nicht verstoßen, wenn du jedem 5000-Besucher den neuen CLK...