<div class="bbWrapper">Moin<br />
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Im heutigen Newsletter von Dr. Bahr wird ein BGH-Urteil angesprochen, bei dem es um eine zeitlich unbefristete Onlinespeicherung von Bildern einer längst vergangenen Kunstausstellung ging.<br />
Wenn es wohl um eine tagesaktuelle Berichterstattung geht, ist das Urheberrecht gem §50 UrhG betroffen - aber dies räumt kein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein.<br />
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<a href="http://www.dr-bahr.com/news/nur-zeitlich-beschraenktes-nutzungsrecht-fuer-online-archive.html" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">Mehr dazu bei Dr. Bahr</a> <br />
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Der letzte Absatz ".....betrifft jedoch nicht nur den klassischen Pressebereich, sondern berührt vielmehr die ganze Online-Welt (z.B. Blogs...) " dürfte eventuell auch für manchen hier interessant sein.<br />
Evtl. hat ja auch Forsaken paar Infos dazu ;-)<br />
Gruß<br />
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Udo</div>