Wettermann
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Wie schätzt Ihr die Situation ein:
A besitzt eine bestimmte Domain.
B fragt schriftlich freundlich aber bestimmt bei A an, auf welcher Rechtsgrundlage A die Domain besitzt und erbittet eine Antwort unter Fristsetzung. Dabei wird weder mit irgendwas gedroht noch der Grund für die Anfrage genannt. Auch bleibt offen, was passiert wenn A nicht innerhallb der Frist antwortet.
A bekommt Angst und nimmt sich einen Anwalt. Dieser antwortet auf das Schreiben und berechnet seinem Mandanten A die Gebühren.
B meldet sich nun nicht mehr. Die Sache scheint erledigt.
Kann A sich die Kosten seines Anwalts bei B wiederholen?
Macht es bei der Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob A Privatperson, Gewerbetreibender oder gar eingetragener Kaufmann oder juristische Person ist?
	
		
			
		
		
	
				
			A besitzt eine bestimmte Domain.
B fragt schriftlich freundlich aber bestimmt bei A an, auf welcher Rechtsgrundlage A die Domain besitzt und erbittet eine Antwort unter Fristsetzung. Dabei wird weder mit irgendwas gedroht noch der Grund für die Anfrage genannt. Auch bleibt offen, was passiert wenn A nicht innerhallb der Frist antwortet.
A bekommt Angst und nimmt sich einen Anwalt. Dieser antwortet auf das Schreiben und berechnet seinem Mandanten A die Gebühren.
B meldet sich nun nicht mehr. Die Sache scheint erledigt.
Kann A sich die Kosten seines Anwalts bei B wiederholen?
Macht es bei der Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob A Privatperson, Gewerbetreibender oder gar eingetragener Kaufmann oder juristische Person ist?