<div class="bbWrapper">Das ist einmal mehr die Frage, ob der Vertrag bei Sedo juristisch gesehen wirklich einer ist. Ich meine aber mal gelesen zu haben (gefährliches Halbwissen), dass dem so ist.<br />
<br />
Wenn Du einen Dir entstandenen Schaden nachweisen kannst, kannst Du ihn dann natürlich auch geltend machen.<br />
Nach §823 ff BGB ist derjenige zum Ersatz eines entstandenen Schadens verpflichtet, der ihn schuldhaft verursacht hat. (Verschuldenshaftung).<br />
<br />
Wenn Du also einen Schaden der Höhe nach beziffern und nachweisen kannst (Wenn Du einen Käufer hast der bestätigt, dass er von Dir diese Domain zum betrag x gekauft hätte, dann ist der Schaden wohl die differenz aus EK + VK. Wenn der Käufer aufgrund dieser geschäftlichen Entwicklung auch zukünftig keine Geschäfte mehr mit Dir macht und Du einen durchschnittlichen Gewinn aus der Vergangenheit mit diesem Kunden beweisen und beziffern kannst, kannst Du eventuell zusätzlich noch einen Vermögensschaden geltend machen.), und jemandem die Schuld nachweisen kannst, dann steht es nicht schlecht um Ersatz. Vorausgesetzt, der Schadenverursacher ist in der Lage den Schaden zu begleichen.<br />
<br />
Bei einer 100-Euro domain würde ich mir da also nicht viel Gedanken machen weil der Aufwand in keiner Relation steht zur Erfolgsperspektive.<br />
<br />
Wäge also die Schadenhöhe gegen den Aufwand und die Wahrscheinlichkeit ab, eine gewonnene Forderung auch durchzusetzen (finanzielle Lage des Schadenverursachers, Sitz des Schadenverursachers, ...). Nicht, dass Du em Ende noch einen tatsächlichen finanziellen Schaden erleidest weil der Gegner noch nicht einmal Deinen Anwalt zahlen kann.</div>