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Neues Urteil bez. Forenüberwachung.

firstlevel

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2.045
Servus,

für alle die es interessiert, es ist vor kurzem ein neues Urteil gesprochen worden

"Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen.

Quelle: http://www.netlaw.de/entscheidungen/2006-06-07-olg-d-i-15-u-21-06.xml

mfG B!
 

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