softreis
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- 14. März 2004
- Beiträge
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Hallo Leute,
mal eine bescheidene Frage meinerseits. Gesetz des Falles man will eine Domain z.B. hier im Forum, bei ebay usw. zum Kauf anbieten.
Wie sieht es dann mit dem Rückgaberecht des Käufers aus? Muss man das hier im Forum eigentlich rechtlich auch immer mitschreiben usw.
Gruß
Jörg
mal eine bescheidene Frage meinerseits. Gesetz des Falles man will eine Domain z.B. hier im Forum, bei ebay usw. zum Kauf anbieten.
Wie sieht es dann mit dem Rückgaberecht des Käufers aus? Muss man das hier im Forum eigentlich rechtlich auch immer mitschreiben usw.
Gruß
Jörg