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Städte genießen keinen Vorrang bei Internetadressen

Immer wieder schön zu sehen wie die Meinungen der juristischen Instrumente sich hier unterscheiden... seltsam.
 
Die vorgenommene Abwägung ist im Prinzip gängig. Ist eben Pech für die Stadt Melle, dass sie relativ klein ist und die Firma offenbar in ihrer Brache bundesweit bekannt , wenn auch vielleicht nicht im engen, markenrechtlichen Sinne bekannt.

Die Entscheidung wendet m.E. die gängigen Prinzipien auf einen Einzelfall an. Gegen z.B. die Stadt Hamburg, Berlin, München o.ä. würde sie wohl kaum helfen.

Oder hab ich eine Entscheidung übersehen, wo auf Seiten der Beklagten schonmal ein Namesrecht in Frage stand und die Kommune schon wegen ihrer Stellung als Kommune gewonnen hätte?

Grüße Manuel
 

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