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Störerhaftung auf Domain-Registrare ausgeweitet

  • Ersteller Ersteller VegasII
  • Erstellt am Erstellt am
Das Urteil ist von einem Landgericht. Die Landgerichte haben schon viele Urteile erlassen, die an der Realität völlig vorbeigehen. Siehe zuletzt das LG Köln.

Das das Urteil durch die Instanzen so Bestand hat, wage ich zu bezweifeln.
 
Im Grunde liegt ja zwischen Registrar und Webseitenbetreiber noch die Instanz des Domaininhabers, welcher nicht zwingend auch der Webseitenbetreiber sein muss.

Ich kann mir Kostellationen vorstellen, bei denen der Domaininhaber den Registrar schadenersatzpflichtig macht im Falle einer Domainabschaltung, insbesondere wenn der Domaininhaber nicht der Webseitenbetreiber ist.
 
Aber eigentlich ist doch der Energieversorger des Rechenzentrums der Registry der Störer. Ohne dessen Strom könnten die DNS-Server der Registry die Domain gar nicht auflösen.

Wobei Paul, zweifelsfrei der Hauptstörer in allen Domain-Streitigkeiten, nach wie vor frei rumläuft. Ohne seine Erfindung würde keine Domain einfach so auf eine illegale Seite routen.
 

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