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Verzichtserklärung gegenüber Denic

Capsoni

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Registriert
10. Juli 2001
Beiträge
418
Habe heute ein nettes Schreiben von einem Anwalt bekommen in welchem eine Verzichtserklärung gegenüber der Denic gefordert wird.
Gibt es für diese Verzichtserklärung Formschreiben die man nutzen kann ?

Wenn Nein... in welcher Form sollte der Text verfasst sein ?
 
Ich sehe gerade, daß die Marke bisher nur angemeldet ist und noch nicht eingetragen.

Die Anmeldung war Ende August.. ich habe Ende September die betreffende Domain gereggt spielt das eine Rolle ?
 
Ich sehe gerade, daß die Marke bisher nur angemeldet ist und noch nicht eingetragen.

Die Anmeldung war Ende August.. ich habe Ende September die betreffende Domain gereggt spielt das eine Rolle ?

Da ich eigentlich immer auf Marken achte bin ich mir fast sicher, daß zum Zeitpunkt meiner Registrierung noch keine Marke angemeldet war. 100% sicher bin ich mir aber nicht.
Weiß jemand wie zeitnah die Anmeldungen eingetragen werden in die DB beim DPMA? Können da schonmal 4 Wochen vergehen ?
 
Da ich eigentlich immer auf Marken achte bin ich mir fast sicher, daß zum Zeitpunkt meiner Registrierung noch keine Marke angemeldet war. 100% sicher bin ich mir aber nicht.
Weiß jemand wie zeitnah die Anmeldungen eingetragen werden in die DB beim DPMA? Können da schonmal 4 Wochen vergehen ?

Hallo,

es können auch viele Monate vergehen. Je nachdem wann die Gebuehren eingezahlt werden, oder ob das Gericht Rueckfragen hat.

Wenn Du die Domain in einem anderen Bereich verwendest, als sie durch die Marke geschuetzt ist, solltest du die Domain behalten koennen. Dann verwende sie aber auch in dem anderen Bereich ! Gar nichts mit der Domain machen ist verkehrt ! Hier geh mal zu einem Anwalt.

Marken guckst du unter: https://dpinfo.dpma.de . Da siehst Du auch Anmelde- und Eintragungstag. Falls die Marke eingetragen werden wird, gilt der Rechtsschutz ab dem Anmeldetag.

Andreas

PS: Sehe gerade, dass Du mit "Anmeldungen eingetragen werden" wahrscheinlich nicht die Eintragung der MArke sondern die Eintragung der Anmeldung ins Internet meinst, oder ? Nun gut, da weiss ich nicht wie schnell das geht, ist aber fuer die rechtliche Situation nicht wichtig.
 
Ich sehe gerade, daß die Marke bisher nur angemeldet ist und noch nicht eingetragen.

Die Anmeldung war Ende August.. ich habe Ende September die betreffende Domain gereggt spielt das eine Rolle ?

Ja spielt es... des weiteren wahr dir doch aber klar, daß du einen Vertipper eines bereits VORHER bestehenden Internetprojekts, das noch dazu unter einem Phantasienamen auftritt, reggst, oder?

mfg pyro
 

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