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WIPO Schutz in allen Ländern?

Soll eine Marke nach dem Madrider Abkommen bzw dem Protokoll zum Madrider Abkommen international registriert werden, dann wird zunächst eine nationale Marke benötigt. Die Herkunft kannst Du den Zeilen (822) und (300) im WIPO-Statement entnehmen. Außerdem natürlich regelmäßig auch anhand des Sitzes des Amrkeninhabers. Aus der nationalen Marke wird dann eine Schutzerstreckung in andere Mitgliedsstaaten beantragt, die dem Madrider Abkommen oder dem Protokoll beigetreten sind. Dabei ist eine Schutzerstreckung für jedes einzelne Land zu beantragen. Eine automatische Schutzerstreckung auf alle Mitgliedsstaaten erfolgt nicht. Registrierungen nach WIPO sind deshalb keine Weltmarke, sondern entsprechen den nationalen Marken. Eine Liste der Länderabkürzungen findest Du übrigens unter http://www.wipo.int/scit/en/standards/pdf/03-03-01.pdf

Gruß Daniel
 

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