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Zitat: "Wuerden Sie uns diese Domain uebertragen?"

Domainrighteous

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18. Nov. 2008
Beiträge
38
Habe gestern einen Brief erhalten und wollte diesen (zur allgemeinen Belustigung) mit der Community teilen:


Sehr geehrter Herr XYZ,

ueber die Denic habe ich herausgefunden dass Sie Inhaber der Domain BerlinFun.de (fiktives Beispiel, berlinfun.de existiert aber). Wir starten unter diesem Namen gerade ein Berlin-Projekt. Wuerden Sie uns diese Domain uebertragen? Ich wuerde mich freuen, wenn Sie mich unter den angegebenen Adressen moeglichst noch im Oktober kontaktieren.

Herzliche Gruesse,

Absender


An dieser Stelle muss man vielleicht dazu sagen, dass ich erst vor kurzem aus den USA wieder nach Deutschland gekommen bin und daher bei einem "Offer Letter" fuer eine Domain eigentliche einen anderen Stil gewohnt bin. Glauben die Deutschen etwa, dass man eine Domain einfach mal so uebertragen bekommt wenn man einen netten Brief schreibt? Oder soll ich den Brief etwa als eine Einladung zu einer Verhandlung werten?

Natuerlich koennte man bei einem solchen Brief sofort ein juristisches Manoever mit markentechtlichem Hintergrund vermuten. Das ist hier aber wohl auszuschliessen. Als generische Wortkombination ist diese Domain ohne Verkehrsgeltung nicht als Marke eintragungsfaehig. Zudem hat der Absender des Briefs erst vor einer Woche Berlin-Fun.de und Berlin-Fun.com (fiktive Beispiele) gereggt. Man sollte meinen, dass fuer eine kommerzielle Verwertung dieser Domain als lokales, "brandable" lifestyle portal - auch im Bindestrich-verliebten Deutschland - nur die Domain ohne Bindestrich in Frage kommen wuerde.

Wie wuerdet Ihr auf so einen Brief in stilistischer Sicht reagieren?

Noch einen schoenen Sonntag....
 
Zuletzt bearbeitet:
nur eine frage:

wie kommst du auf "die Deutschen", nur weil du einen solchen Brief bekommen hast ?

zum brief: ich würde einfach schreiben -> hallo, nein, mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
@Flamenco: Natuerlich habe ich das mit "den Deutschen" etwas ueberspitzt formuliert. Dennoch war es fuer mich ein Kulturschock in einem netten Brief um die entgeldlose Uebertragung einer Domain gebeten zu werden. Ich habe fast nur .com's im Portfolio und habe noch nie eine .de verkauft.... Wollte Dir nicht zu Nahe treten.

@naomi: Ja das ist wohl hier die Gretchenfrage. Am Ende des Tages entscheidet wohl immer der Richter ob eine Wortkombination unterscheidungskraeftig ist oder eben nicht. Die Domain setzt sich zusammen aus Berlin und einem zweiten Wort. Das fiktive Beispiel "BerlinFun.de" ist das beste Synonym das mir eingefallen ist. In markentechtlicher Hinsicht bin ich eigentlich gelassen. Was mir eher Sorgen bereitet ist, dass der Absender des Briefs mit seiner neuegereggten "Berlin-Fun.de" in Zukunft Namensrechte (oder Titelschutz??) etabliert und so meine prioritaetsaeltere (aber ungenutzte) "BerlinFun.de" quasi entwertet. Das waere aber jetzt wohl eher eine Frage fuer den Rechts Teil des Forums oder hast Du in Sachen Bindestrich Domains schon Erfahrungen gemacht? Kann die Nutzung von "Berlin-Fun.de" die spaetere Nutzung der prioritaetsjuengeren "BerlinFun.de" gefaehrden?

Cheers, Robert
 
Was mir eher Sorgen bereitet ist, dass der Absender des Briefs mit seiner neuegereggten "Berlin-Fun.de" in Zukunft Namensrechte (oder Titelschutz??) etabliert und so meine prioritaetsaeltere (aber ungenutzte) "BerlinFun.de" quasi entwertet. Das waere aber jetzt wohl eher eine Frage fuer den Rechts Teil des Forums oder hast Du in Sachen Bindestrich Domains schon Erfahrungen gemacht? Kann die Nutzung von "Berlin-Fun.de" die spaetere Nutzung der prioritaetsjuengeren "BerlinFun.de" gefaehrden

m.E. kann der Absender des freundlichen Schreibens nichts gegen Dich unternehmen, falls deine Domain vom Begriff her durch fehlende Unterscheidungskraft nicht schutzfähig ist und das zukünftige Projekt des Bindestrich Inhabers jedenfalls nicht die Bekanntheit hat wie z.B. die "Tages-schau" oder "Z-D-F" etc.

die Problematik ist eigentlich ein alter Hut und auch hier schon öfters durchgekaut worden, bei evtl. Streitigkeiten um die Verwendung des Domainnamens mit "-" gegen die Version "ohne" spielen imho eher wettbewerbsrechtliche Probleme, gleiche Branche - Verwechselungsgefahr im Erscheinungsbild - Preisdumping, eine grosse Rolle, bei evtl. jur. Streitigkeiten führt dies nicht automatisch zur Übertragung der Domain, solange es nicht um einen sehr bekannten Titel geht, der gegen Verwechslungs - und Verwässerungsgefahr energisch verteidigt werden muss;-)

Die Anfragen können in der Tat "durch die Blume" sehr unfreundlich werden und es existiert deswegen auch auf CD im Rechtsforum ein Thread, wo es um den Titel "hairspray" geht, der imho nur mit dem Zusatz musical oder sonst was an Unterscheidungskraft gewinnt, in diesem Fall wurde schliesslich (vermutlich aussergerichtlich, aber nicht ohne Druckmittel) ein Inhaberwechsel unter .de und .at zugunsten des Begehrenden vollzogen.

Ansonsten: wenn der freundliche Interessent ein Projekt plant, bzw. sich in der Startphase befindet, kann er keine Ansprüche gegen Deine Generische "Ohne" geltend machen, ansonsten kann der unnachgiebige Nachfrager selbst mal schnell ein Eigentor schiessen;-))

Rheinlaender.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch ne nette Mail. Vielleicht ist es ein Internet Unerfahrener User der sich dachte Fragen kostet ja nichts. Würde auch mir nem Preisvorschlag antworten, aber genauso Nett geschrieben. :)
 
@Rheinlaender: Danke fuer den Hinweis auf Hairspray. Ich hatte den thread damals auch mit Interesse verfolgt, aber der Ausgang des Falls war mir nicht bekannt. Im Gegensatz zu meiner Problematik, ging es bei Hairspray ja auch um eine prioritaetsaeltere Marke bzw. Titelschutz (seit den 80er Jahren) vs. juengere Domain. Ich gehe mal davon aus, dass bei bei einer prioritaetsaelteren Domain vs. juengere Marke das ahd.de Urteil die Rechtssprechung hierzulande vorgibt und eine Loeschung der aelteren Domain nicht mehr in Frage kommt. Wie Du richtig sagst sind dann wettbewebliche Fragen fuer die weitere Nutzung der Domain ausschlaggebend. Das wuerde dann bei zwei lokalen Berlinportalen (BerlinFun.de vs. Berlin-Fun.de) wohl heissen wer zuerst developt, der mahlt zuerst. Die Moral der Geschicht ist,dass man bei deutschen Domains immer auch gleich die Bindestrich Version mitnehmen sollte (siehe Defensive Registration), auch wenn diese von einem Branding Standpunkt manchmal weniger attraktiv erscheint.
 
Na ja, der Sender fragt ja nur generell nach, ob eine Übertragunsbereitschaft besteht - er bettelt ja nicht - evtl. ist er auch nicht mit der Tatsache vertraut, dass Domains eben auch verkauft werden bzw. nen Preis haben können.

Ich hatte mal nen ähnlichen Fall - dem Interessenten habe ich erklärt, dass die Domain in Kürze zur Projektierung vorgesehen ist....das hat die Einigung beschleunigt, zumal ich ihm mitgeteilt habe, dass ich für diese Projektierung über eine Ausweichdomain verfügen würde und ich die Domain zwar mag, brauchen könnte, aber durchaus verhandlungsbereit wäre...

Gruss

Gerald
 
Das wuerde dann bei zwei lokalen Berlinportalen (BerlinFun.de vs. Berlin-Fun.de) wohl heissen wer zuerst developt, der mahlt zuerst.

nicht unbedingt, kommt auch immer auf den Einzelfall an, wenn es wie hier um regionale bzw. lokale Projekte geht, hätte der Gegner imho wegen der eingrenzenden Ausrichtung auf den ersten Blick einen scheinbar trifftigen Grund, die sog. Verwechslungsgefahr ins Spiel zu bringen, wenn aber beide Portale durch unterschiedliche Schwerpunkt Themen auffallen, sehen die Karten für den Gegner/Konkurrenten wieder nicht so gut aus, content-interne Unterscheidungskraft wäre imho schon gegeben, wenn z.B. die Bedienung der Zielgruppen zwischen beiden Portalen differiert.

Vielleicht möchte der freundliche Nachfrager mit seiner Aktion auch nur verhindern, dass Du vom sog. Überlauf-Traffic profitierst, wenn die Projektierung unter der "-" Version erst richtig anläuft;-)

Gruss, Rheinlaender.
 
solche Emails habe ich schon diverse bekommen. Normalerweise antworte ich nett, dass eine Übertragung gegen eine Summe x sicherlich möglich ist. Der letzte Vogel, kam mir gleich mit Anwalt, falls ich nicht übertrage. Alternativ dürfte ich die Reggebühren für die Domain weiter bezahlen, wenn ich die Domain auf seine Internetpräsenz umleite :stupid: . Nun gut, ich bat ihn die weitere Korrespondenz mit meinem Anwalt zu führen. Danach kam nichts mehr. Die Domain wurde mir hier im Forum billig verkauft. Billig, weil der Typ auch schon den Verbesitzer terrorisiert hatte - der mir das netterweise verschwieg. Nun gut, dadurch war sie ein Schnäppchen :bbiggrin: . Also nett antworten und einen möglichen Verkauf ins Spiel bringen.
 

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