Wettermann
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- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Moin zusammen!
Ich habe eine Klage gegen einen Schuldner gewonnen, bei dem grundsätzlich auch was zu holen ist. Er zahlt bisher nicht. Nun mus ich das Geld eintreiben.
Da diese Person mich einst mal sehr geärgert hat und mir außer dem nicht gezahlten Geld auch persönlichen Schaden zugefügt hat, würde ich es ihm gern ein wenig heimzahlen.
Meine Frage dazu: Kann ich den Gerichtsvollzieher nur grundsätzlich auf die Eintreibung des Geldes ansetzen oder kann ich beispielsweise gezielt bei einem Kunden meines Schuldners pfänden lassen?
Es wäre mir ein Innerlicher wenn der Kunde mitbekommen würde, dass sein Dienstleister bei mir nicht gezahlt hat (der Kunde kennt mich ebenfalls).
Ich habe eine Klage gegen einen Schuldner gewonnen, bei dem grundsätzlich auch was zu holen ist. Er zahlt bisher nicht. Nun mus ich das Geld eintreiben.
Da diese Person mich einst mal sehr geärgert hat und mir außer dem nicht gezahlten Geld auch persönlichen Schaden zugefügt hat, würde ich es ihm gern ein wenig heimzahlen.
Meine Frage dazu: Kann ich den Gerichtsvollzieher nur grundsätzlich auf die Eintreibung des Geldes ansetzen oder kann ich beispielsweise gezielt bei einem Kunden meines Schuldners pfänden lassen?
Es wäre mir ein Innerlicher wenn der Kunde mitbekommen würde, dass sein Dienstleister bei mir nicht gezahlt hat (der Kunde kennt mich ebenfalls).