Domaingott
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- Registriert
- 29. Okt. 2004
- Beiträge
- 1.328
Hallo,
ich habe eine Frage zum Urheberrecht:
Angenommen ich schreibe einen Artikel über das Apple Iphone und dessen Benutzeroberfläche. Nehmen wir weiter an, dass das Design bzw. die Oberfläche urheberrechtlich geschützt ist.
Darf ich dann meinen Artikel nicht mit entsprechenden Grafiken des IPhone und der Benutzeroberfläche bebildern, auch wenn der Artikel nur so verständlich ist?
Irgendwie kann das m.E. nicht sein. Ich finde aber keine passende Norm, die so etwas erlaubt. Insbesondere das Zitatrecht passt m.E. hier nicht (bin aber unsicher!) Vielleicht kann mir jemand helfen.
Gruß
DG
P.S.:
Dass man bei Dingen, die man verkauft, Bilder zur Verkaufsanzeige anzeigen kann (z.B. das Iphone, wenn man es verkauft), auch wenn das Produkt urheberrechtlich geschützt ist, ergibt sich aus dem Erschöpfungsgrundsatz, der hier aber nicht greift.
ich habe eine Frage zum Urheberrecht:
Angenommen ich schreibe einen Artikel über das Apple Iphone und dessen Benutzeroberfläche. Nehmen wir weiter an, dass das Design bzw. die Oberfläche urheberrechtlich geschützt ist.
Darf ich dann meinen Artikel nicht mit entsprechenden Grafiken des IPhone und der Benutzeroberfläche bebildern, auch wenn der Artikel nur so verständlich ist?
Irgendwie kann das m.E. nicht sein. Ich finde aber keine passende Norm, die so etwas erlaubt. Insbesondere das Zitatrecht passt m.E. hier nicht (bin aber unsicher!) Vielleicht kann mir jemand helfen.
Gruß
DG
P.S.:
Dass man bei Dingen, die man verkauft, Bilder zur Verkaufsanzeige anzeigen kann (z.B. das Iphone, wenn man es verkauft), auch wenn das Produkt urheberrechtlich geschützt ist, ergibt sich aus dem Erschöpfungsgrundsatz, der hier aber nicht greift.
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