plopp
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Hey,
mal ein Thema fernab von Domains und Seo, wobei es dennoch jeden "Größeren" betreffen sollte.
Die meisten von uns haben ja Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften und betreiben somit ein Gewerbe. Somit unterliegen wir natürlich auch der Gewerbesteuer. Die Frage die ich mir dabei stelle ist, warum ? Warum ist unsere Tätigkeit keine freiberufliche Tätigkeit? Liegt es einfach nur daran, weil es noch niemand versucht hat "durchzudrücken"?
Freiberufler haben gegenüber Gewerbebetrieben immense Vorteile:
Um Freiberufler ( § 18 EStG: Ärzte, Masseure, Ingeneure, Diplom-Psychologen, Designer, Lotsen usw.) zu werden, muss man wie die hier genannten Katalogberufe explizit im EStG stehen oder die Anforderungen eines "ähnlichen Berufes" oder "Tätigkeitsberufes" erfüllen. Diese wären wie folgt und treffen imho 100% auf zumindest meine Tätigkeit zu.
Wie seht ihr das, stehe ich da gerade etwas auf dem Schlauch oder sollten wir nicht langsam mal was unternehmen, um gem. §18 Abs. 1 Nr. 1 als ähnlicher Beruf oder Tätigkeitsberuf in diese Liste aufgenommen zu werden ?
mal ein Thema fernab von Domains und Seo, wobei es dennoch jeden "Größeren" betreffen sollte.
Die meisten von uns haben ja Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften und betreiben somit ein Gewerbe. Somit unterliegen wir natürlich auch der Gewerbesteuer. Die Frage die ich mir dabei stelle ist, warum ? Warum ist unsere Tätigkeit keine freiberufliche Tätigkeit? Liegt es einfach nur daran, weil es noch niemand versucht hat "durchzudrücken"?
Freiberufler haben gegenüber Gewerbebetrieben immense Vorteile:
- keine Gewerbesteuer, weil kein Gewerbe ( ca. 13 % des Gewinns, je nach Hebesatz, sind futsch und können aktuell nicht mal als BA angesetzt werden )
- kein IHK-Pflichtmitglied werden
- sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen
- Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen
- keine doppelte Buchführung betreiben
Um Freiberufler ( § 18 EStG: Ärzte, Masseure, Ingeneure, Diplom-Psychologen, Designer, Lotsen usw.) zu werden, muss man wie die hier genannten Katalogberufe explizit im EStG stehen oder die Anforderungen eines "ähnlichen Berufes" oder "Tätigkeitsberufes" erfüllen. Diese wären wie folgt und treffen imho 100% auf zumindest meine Tätigkeit zu.
- erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
- liegt nicht vor, wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden
- lässt die eigene Arbeitsleistung (oft Dienstleistung) im Vordergrund stehen, während bei Gewerbetätigkeit häufig der Kapitaleinsatz (z.B. im Handel sowie hohe Anfangsinvestitionen für Aufbau eines Geschäftes) dominiert
Wie seht ihr das, stehe ich da gerade etwas auf dem Schlauch oder sollten wir nicht langsam mal was unternehmen, um gem. §18 Abs. 1 Nr. 1 als ähnlicher Beruf oder Tätigkeitsberuf in diese Liste aufgenommen zu werden ?