<div class="bbWrapper"><blockquote data-attributes="member: 5727" data-quote="III" data-source="post: 333145"
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<a href="/goto/post?id=333145"
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data-content-selector="#post-333145">III schrieb:</a>
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Gehen wir mal davon aus, ein Webseitenbetreiber wird wegen einem Urheberrechtsverstoß abgemahnt. <br />
<br />
Im Impressum steht <br />
<br />
<b>Herausgeber:</b> Webseitenbetreiber <br />
<br />
<b>Inhaltlich Verantwortlicher:</b> Webseitenbetreiber + Hinweis dass diese Webseite Exklusivwerbung für das entsprechende Unternehmen schaltet. <br />
<br />
Die Webseite ist so gestaltet als würde man denken sie gehört dem Werbenden: Kontaktformular + Header der Firma + Banner mit Link zur Firmenseite. Die Texte sind allerdings allgemein gehalten, nichts spezifisches zur Firma selbst. <br />
<br />
Kann ein Anwalt den Webseitenbetreiber und zustäzlich auch die Firma, welche Exklusivwerbung darauf schaltet abmahnen? -> Doppelte Abmahnung.
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</blockquote>da fällt mir als aller Erstes "Mitstörerhaftung" ein...also ein "ja"...<br />
aber wie immer einzelfallabhängig...keine Rechtsberatung...und so...<br />
<br />
grüsse,<br />
engel</div>