overclocked
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Jetzt anmelden!Die Frage ist ob er durchgekommen wäre wenn er eine Marke gehabt hätte.... mhhhh ?!
Ich weiß nicht was ihn da geritten hat die Briefe zu versenden...!?
EIn Blick auf dpma.de genügt, um zu erkennen, dass seit 2000 eine Wort-/Bildmarke namens web1 existiert.Confixx-Hersteller SWSoft hat nun klargestellt, dass die Abmahnungen keine Berechtigung haben. Der Begriff "web1" sei weder eine geschützte Marke, noch handele es sich dabei um einen urheberrechtlich geschützten Begriff.
Aber eben nur eine Wort/Bildmarke und damit ist das Wort nicht geschützt.
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