7do
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- 18. Mai 2006
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Hallo,
ich habe ein Arbeitsverhältnis gekündigt und hätte dazu eine Frage.
Folgendes steht im Vertrag drin:
§ 5 Besondere Vereinbarungen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit bei keinem anderen Online-Magazin über Computerspiele ein Arbeitsverhältnis zu führen. Dies trifft nicht auf Magazine anderen Themas (z.B. "Garten", "Auto" o.ä.) zu.
Was genau bezeichnet ein Arbeitsverhältnis? Wenn ich nun auf freier Basis für ein PCSpiele Magazin schreibe, kann es dann rechtliche bedenken geben oder zählt es erst als Arbeitsverhältnis, sobald ein Vertrag unterschrieben wurde?
Danke im Vorraus.
Gruss
Sascha
ich habe ein Arbeitsverhältnis gekündigt und hätte dazu eine Frage.
Folgendes steht im Vertrag drin:
§ 5 Besondere Vereinbarungen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit bei keinem anderen Online-Magazin über Computerspiele ein Arbeitsverhältnis zu führen. Dies trifft nicht auf Magazine anderen Themas (z.B. "Garten", "Auto" o.ä.) zu.
Was genau bezeichnet ein Arbeitsverhältnis? Wenn ich nun auf freier Basis für ein PCSpiele Magazin schreibe, kann es dann rechtliche bedenken geben oder zählt es erst als Arbeitsverhältnis, sobald ein Vertrag unterschrieben wurde?
Danke im Vorraus.
Gruss
Sascha