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Beginn Schutzwirkung

Mane

Erfahrener Benutzer
Registriert
15. Juni 2001
Beiträge
852
Hallo,

hab im Netz leider nichts gefunden. Wann beginnt bei einer europäischen Gemeinschaftsmarke die Schutzwirkung - mit Eintragung wie bei einer deutschen Marke oder mit Anmeldung ?

Vielleicht hat da einer ein Info.

Schöne Grüsse
Mane
 
Ist genauso wie bei DPMA-Marken d.h. erst wenn sie eingetragen ist.

LG
Harry
 
Ist genauso wie bei DPMA-Marken d.h. erst wenn sie eingetragen ist.

LG
Harry

Bist Du Dir sicher ?

Ich hatte mal den Fall, daß ich eine Domain registriert habe bei der zum Zeitpunkt der Registrierung keine Marke eingetragen war... aber bereits beantragt war. Zwischen Zeitpunkt der Beanttragung und Zeitpunkt der Eintragung bekam ich eine Abmahnung. Lt. Auskunft meines Rechtsbestandes damals zählt für die Marke der Zeitpunkt der Beantragung.
Als ich damals die Domains registrierte war die Marke bereits angemeldet aber noch nicht eingetragen.. in diesem Zuge habe ich auch erfahren dürfen, daß die Onlineversion des DMPA alles andere als aktuell ist.. glaube der Zeitverzug war 5 Wochen.
 
IMO erlangt eine GemeinschaftsmarkeMarke allein durch die Beantragung noch keine Schutzrechte.
Schließlich schließen sich der Beantragung noch Wieder/Einspruchsfristen an.
Erst wenn diese Fristen abgelaufen sind und auch keine absoluten eintragungshinternisse vorliegen, wird die Marke eingetragen und kommt in den Genuss von Schutzrechten.

Ich hatte kürzlich Markenfun in einem ähnlichen Fall ;)

Nur meine Meinung.

cu
Thomas
 
Da liegst Du falsch.
Der Markenschutz tritt ein mit der Eintragung der Marke. Die Schutzdauer beginnt jedoch schon rückwirkend am Anmeldetag zu laufen, so dass ab diesem Zeitpunkt Markenschutz besteht.
 
Danke erst mal.... werde wohl einen RA hinzuziehen ;-)

Grüsse
mane
 
Yep, der Markenschutz wird rückwirkend zum Anmeldetag erteilt.
Als Domaininhaber solltest Du aber die Wider-/Einspruchsfristen für
Dich nutzen können.

Gruß
morepas
 

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