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Bundesgerichtshof bestätigt Haftung des Admin-C

Adomino

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<div class="bbWrapper"><blockquote data-attributes="" data-quote="" data-source="" class="bbCodeBlock bbCodeBlock--expandable bbCodeBlock--quote js-expandWatch"> <div class="bbCodeBlock-content"> <div class="bbCodeBlock-expandContent js-expandContent "> Die Frage, ob der Admin-C einer Domain für den Internetnamen und darüber abrufbare Inhalte haftet, ist seit vielen Jahren zwischen den Gerichten umstritten. Mit Urteil vom 9. November 2011 (Az. I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) nun laut Pressemittelung klar, dass eine solche Haftung des Vertreters der auf ihn registrierten Adresse in bestimmten Fallgestaltungen bestehen kann. </div> <div class="bbCodeBlock-expandLink js-expandLink"><a role="button" tabindex="0">Zum Vergrößern anklicken....</a></div> </div> </blockquote><br /> <a href="http://www.heise.de/netze/meldung/Bundesgerichtshof-bestaetigt-Haftung-des-Admin-C-1377752.html" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">Bundesgerichtshof bestätigt Haftung des Admin-C | heise Netze</a><br /> <br /> Harry</div>
 

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