Hallo,
ein neuer Thread zu den Dispute Einträgen.
Habe diese Woche noch eine Abmahnung wegen einer generischen Domain bekommen.
Diesmal lag endlich mal eine Kopie der Denic-Bestätigung über den Dispute-Eintrag an den Antragstellenden vor.
Das unverschaemte ist, dass Denic regelmaessig eindeutig Partei fuer den Dispute-Antragsteller einnimmt indem es:
1. dem Domaininhaber noch nicht mal den Dispute mitteilt (war uns ja schon bekannt)
2. fuer generische Domains Disputes auch aufgrund objektiv nicht nachvollziehbarer Gruende vergibt (Markeneintragungen etc.) (war uns ja auch schon bekannt)
3. und das ist mir neu: Dem Dispute-Antragsteller den Dispute per Fax bestätigt, und darin konkrete Hilfestellungen gegeben werden, wie am besten gerichtlich vorzugehen ist, um die Domain zu erhalten.
Hier - da es fuer mich auch neu war - fuer alle das Fax der Denic an den Dispute-Antragsteller:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren Dispute-Antrag haben wir die o.g. Domain mit einem Dispute-Antrag zugunsten von
(.. Name der antragstellenden Firma..)
versehen.
Im Falle der Domainlöschung durch den gegenwärtigen Inhaber würde
diese Person(en)/Institution(en) neue(r) Domaininhaber. Administrativer Ansprechpartner (Admin-C) für die Domain würde zugleich
(..admin-c der antragstellenden Firma..)
Im übrigen bewirkt der Dispute-Eintrag, dass der gegenwärtige Domaininhaber die Domain nun nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann.
Da bereits die bloße Domainlöschung Sie bzw. Ihre
Mandanten/in zum/zur neuen Domainhaber(in)I werden läßt, reicht es aus, wenn Sie den derzeitigen Inhaber lediglich auf die Löschung der Domain in Anspruch nehmen.
Die spätere Abwicklung ist am unkompliziertesten, wenn eine etwaige gerichtliche Entscheidung so tenoriert ist, dass die Vollstreckung nach §894 erfolgen kann. Für den Fall des Vergleichsschlusses empfiehlt es sich, den Domaininhaber eine gesonderte Löschungserklärung unterzeichnen zu lassen.
Im übrigen weisen wir darauf hin, dass der Dispute-Eintrag am ... ohne besondere Benachrichtigung ausläuft. Sollte die Auseinandersetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, können Sie eine Verlängerung des Dispute-Eintrags beantragen, deren Dauer sich am Einzelfall orientiert. Dies muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor dem soeben genannten Datum) erfolgen; erforderlich dafür sind die erneute Einreichung eines vollständig ausgefüllten Dispute-Formulars (ohne Rechtsnachweise) sowie eine Erklärung, dass und weshalb die Auseinandersetzung andauert, mitsamt entsprechenden Belegen.
Bitte prüfen Sie die oben genannten Daten auf Korrektheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Denic Rechtsabteilung"
Ich bin echt sauer über die parteiliche Behandlung von solchen Anträgen ! Auch zumal wir als Domaineigentümer Kunden des Denic sind und nicht irgendwelche Dispute-Antragsteller.
ein neuer Thread zu den Dispute Einträgen.
Habe diese Woche noch eine Abmahnung wegen einer generischen Domain bekommen.
Diesmal lag endlich mal eine Kopie der Denic-Bestätigung über den Dispute-Eintrag an den Antragstellenden vor.
Das unverschaemte ist, dass Denic regelmaessig eindeutig Partei fuer den Dispute-Antragsteller einnimmt indem es:
1. dem Domaininhaber noch nicht mal den Dispute mitteilt (war uns ja schon bekannt)
2. fuer generische Domains Disputes auch aufgrund objektiv nicht nachvollziehbarer Gruende vergibt (Markeneintragungen etc.) (war uns ja auch schon bekannt)
3. und das ist mir neu: Dem Dispute-Antragsteller den Dispute per Fax bestätigt, und darin konkrete Hilfestellungen gegeben werden, wie am besten gerichtlich vorzugehen ist, um die Domain zu erhalten.
Hier - da es fuer mich auch neu war - fuer alle das Fax der Denic an den Dispute-Antragsteller:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren Dispute-Antrag haben wir die o.g. Domain mit einem Dispute-Antrag zugunsten von
(.. Name der antragstellenden Firma..)
versehen.
Im Falle der Domainlöschung durch den gegenwärtigen Inhaber würde

(..admin-c der antragstellenden Firma..)
Im übrigen bewirkt der Dispute-Eintrag, dass der gegenwärtige Domaininhaber die Domain nun nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann.
Da bereits die bloße Domainlöschung Sie bzw. Ihre

Die spätere Abwicklung ist am unkompliziertesten, wenn eine etwaige gerichtliche Entscheidung so tenoriert ist, dass die Vollstreckung nach §894 erfolgen kann. Für den Fall des Vergleichsschlusses empfiehlt es sich, den Domaininhaber eine gesonderte Löschungserklärung unterzeichnen zu lassen.
Im übrigen weisen wir darauf hin, dass der Dispute-Eintrag am ... ohne besondere Benachrichtigung ausläuft. Sollte die Auseinandersetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, können Sie eine Verlängerung des Dispute-Eintrags beantragen, deren Dauer sich am Einzelfall orientiert. Dies muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor dem soeben genannten Datum) erfolgen; erforderlich dafür sind die erneute Einreichung eines vollständig ausgefüllten Dispute-Formulars (ohne Rechtsnachweise) sowie eine Erklärung, dass und weshalb die Auseinandersetzung andauert, mitsamt entsprechenden Belegen.
Bitte prüfen Sie die oben genannten Daten auf Korrektheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Denic Rechtsabteilung"
Ich bin echt sauer über die parteiliche Behandlung von solchen Anträgen ! Auch zumal wir als Domaineigentümer Kunden des Denic sind und nicht irgendwelche Dispute-Antragsteller.
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