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Jetzt anmelden!Auf deutsche Verhältnisse umgesetzt bedeutet dass, dass sich die fiktive Firma Eisen-Meier eines Tages an die Eisen.de vergreifen könnte oder eine Weberei sich an web.de versucht, und alles nur, weil Teile ihres Namens mit dem der gewünschten Domain übereinstimmen.
An sich bezahlt der Kläger den Panel. Wenn der Beklagte aber mit einem 1-er Panel nicht einverstanden ist, dann kann er auf seine Kosten einen 3-er Panel bezahlen.
Du hast recht, diese Info hatte ich zwar recherchiert, aber leider vergessen,...--> An sich bezahlt der Kläger den Panel. Wenn der Beklagte aber mit einem 1-er Panel nicht einverstanden ist, dann kann er auf seine Kosten einen 3-er Panel bezahlen.....
"5 (c) If Complainant has elected to have the dispute decided by a single-member Panel and Respondent elects a three-member Panel, Respondent shall be required to pay one-half of the applicable fee for a three-member Panel as set forth in the Provider's Supplemental Rules. "Zahlt er die Differenz zwischen dem Einerpanel und dem Dreier oder die ganzen Kosten fürs 3er?
Nee. Dietmars Vergleich mit "Eisen - irgendwas" ist also Unsinn.Handelt es sich bei "filta" um einen generischen Begriff?
Nee. Dietmars Vergleich mit "Eisen - irgendwas" ist also Unsinn.
Gruss
John
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