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Der Schlichtungsfall filta.com

Hallo Paul,

Dein Text stimmt nur begrenzt:

"Die Entscheidung, ob ein dreiköpfiges Schlichtungsteam sich eines Falles annimmt oder eine einzelne Person, hängt vom Beschwerdeführer und dessen Geldbeutel ab. Die Kosten für so einen Fall belaufen sich wie folgt:

Ein Schlichtungsführer kostet

bei 1-2 Domains 1.300 US$, ein Team von 3 Entscheidern 2.600 US$
bei 3-5 Domains 1.450 US$, ein Team von 3 Entscheidern 2.900 US$
bei 6-10 Domains 1.800 US$, ein Team von 3 Entscheidern 3.600 US$
bei 11-15 Domains 2.250 US$, ein Team von 3 Entscheidern 5.000 US$
Bei mehr als 15 Domains gibt es Sonderpreise"

--> An sich bezahlt der Kläger den Panel. Wenn der Beklagte aber mit einem 1-er Panel nicht einverstanden ist, dann kann er auf seine Kosten einen 3-er Panel bezahlen.

Ich würde auf jeden Fall einen 3-er Panel immer empfehlen, da eine 2/3 Mehrheit genügt und es so eher seltener zu solchen o.g. Fehlurteilen kommen kann.

Beim deutschen LG und OLG gibt es so viel ich weiß immer ein 3-er Panel. Ich habe aber vor einiger Zeit gelesen das man in Deutschland aus Kostengründen beim LG auch nur einen Richter zulassen will. Wenn das der Fall sein wird, wird es wohl (noch) mehr Fehlentscheidungen in Deutschland geben.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf deutsche Verhältnisse umgesetzt bedeutet dass, dass sich die fiktive Firma Eisen-Meier eines Tages an die Eisen.de vergreifen könnte oder eine Weberei sich an web.de versucht, und alles nur, weil Teile ihres Namens mit dem der gewünschten Domain übereinstimmen.

Handelt es sich bei "filta" um einen generischen Begriff?
 
An sich bezahlt der Kläger den Panel. Wenn der Beklagte aber mit einem 1-er Panel nicht einverstanden ist, dann kann er auf seine Kosten einen 3-er Panel bezahlen.

Zahlt er die Differenz zwischen dem Einerpanel und dem Dreier oder die ganzen Kosten fürs 3er?

PS: Lustig, die Sache mit der Zeitverschiebung. Das eröffnet ja Möglichkeiten :-)
 
...--> An sich bezahlt der Kläger den Panel. Wenn der Beklagte aber mit einem 1-er Panel nicht einverstanden ist, dann kann er auf seine Kosten einen 3-er Panel bezahlen.....
Du hast recht, diese Info hatte ich zwar recherchiert, aber leider vergessen,
zu erwähnen...mea culpa


Ahoi!
 
Zahlt er die Differenz zwischen dem Einerpanel und dem Dreier oder die ganzen Kosten fürs 3er?
"5 (c) If Complainant has elected to have the dispute decided by a single-member Panel and Respondent elects a three-member Panel, Respondent shall be required to pay one-half of the applicable fee for a three-member Panel as set forth in the Provider's Supplemental Rules. "
Ref: ICANN | Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy
Ein Dreierpanel ist also fuer den Respondent bei einer besseren Domain schon sehr ueberlegenswert. :)

Gruss

John
 
...was bedeutet, dass der Beschwerdeführer bei seinen ursprünglichen Kosten
bleibt, da die Kosten für ein Drei-Personen-Gremium das Doppelte des
Ein-Personen-Gremiums betragen. Also quasi eine Teilung der Kosten, wobei
jeder auf seinen Kosten hängen bleibt, egal, wie das Verfahren ausgeht.
Vergleichbar in Deutschland mit Streitereien von Wohnungseigentümern nach WEG.

Ahoi!
 
Nee. Dietmars Vergleich mit "Eisen - irgendwas" ist also Unsinn.

Gruss

John

Mir scheint auch,daß da jemand den Dunst von Wort - Bildmarken unterschätzt bzw. gar nicht kennt.

Allgemein:
Man kann immer nur hoffen,daß Leute die solche Artikel finden und lesen,sich auch sachkundiger Quellen bedienen.

Gruß Öddel.
 

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