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Jetzt anmelden!Heute hat der EU-Ministerrat die Änderungen (PDF) der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC endgültig beschlossen. Der neugefasste Artikel 233 überlässt es nun den Beteiligten, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier ausgestellt ist.
Gleichzeitig räumt die neue Regelung im neuen Artikel 249 den "zuständigen Behörden" das Recht ein, auf "online zugängliche" Rechnungen zu Kontrollzwecken zuzugreifen. Dies ist auch grenzüberschreitend möglich.
..muss ich darauf Steuern zahlen ??
...Anfangen möchte ich mit den "Amateuren" unter der Domainern...
Steht im ersten Posting in diesem Thread. Einfach mal lesen und erst dann posten.
Da hat Reinhold sich schon was bei gedacht.
Jetzt ist gerade Mittag.
Wenn Du Dich beeilst kannst Du zum Abendessen Deinen ersten Verkaufsthread starten.
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