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dot de: admin haftet

ist doch eigentlich nichts neues, nicht umsonst wird bei einer registrierung einer de für einen ausländichen besitzer die benennung eines admin-c mit sitz in de verlangt, da dieser Zitat denic faq "Der administrative Ansprechpartner ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter im Sinne der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung, so dass ihm mit Wirkung für den Domaininhaber amtliche oder gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass etwaigen Anspruchstellern die Rechtsverfolgung nicht durch eine häufig langwierige Auslandszustellung erschwert wird." zitat ende

gruß
ronny
 
@Sn0w,

Naja. Zwischen "Zustellungsbevollmächtigter" und als Störer
nunmehr u.U. haftend direkt in Anspruch genommen werden zu können,
empfinde ich schon als eine nicht ganz unerhebliche Steigerung.

Grüße

John
 

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