Moorhuhn_Martin
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- Registriert
- 14. Juni 2004
- Beiträge
- 188
Kurze Vorgeschichte:
Mein Nachname lautet, wie einige wissen, Stoldt. Nachdem ich bei dem Domain Stoldt.de ca 3 Monate zu spät war und die Domain Stoldt.com von jemand anderem 2 Tage vor meinem Antrag gereggt wurde, sicherte ich mir vor einigen Jahren neben anderen Kombinationen auch die Domain Stoldt-online.de, was mal ein Familien-Portal werden soll.
Derzeit wird diese Domain vor allem dafür benutzt Email-Schnittstelle zu sein, die überall angegeben werden kann, damit die eigentliche Emailadresse recht unter Verschluß gehalten und nicht vollgespammt wird.
So passierte es, daß ich bei dem großen Rosa Riesen (der mit der Robert-Computeranimation) Infos über ein bestimmtes t-online-Produkt anforderte.
Als Antwort, und nun haltet Euch fest (!!) bekam ich einen Einschreibe-Brief (daß es sowas noch gibt!) der Rechtsabteilung von t-onlline mit der Aufforderung die mißbräuchliche Benutzung des Kürzels "t-online" zu unterlassen und die Domain wieder freizugeben, da ich gegen Marken- und Namensrecht verstossen würde. Verstanden hatte ich erst mal nichts, bis ich bemerkte, daß man in dem Domainnamen Stoldt-online.de (mit viel Zeit und Fantasie) die Kürzel "t-online" finden kann (Stoldt-online.de).
Noch ist die Aufforderung kostenlos und befristet auf 20.01.2002
Montag gehe ich zu Anwalt, Trotzdem würde mich Eure Meinung interessieren! Dreht der Rosa Riese jetzt endgültig hohl?
Habe ich überhaupt eine Chance (juristisch mal abgesehen!) gegen eine solche Übermacht von Rechtsverdrehern und Geld zu bestehen? Ein bißchen Bammel ist mir schon, weil, im Extremfall gebe ich bei einem Einsatz von 10.000 Euro auf - mehr habe ich nicht zu verlieren (T-Onlien zahlt Millionen aus der Kaffetasse!). Recht haben und REcht kriegen heißt ja nicht immer, die Sache auch immer finanziell durchzustehen!
Wie seht Ihr das? Auch eine (allgemeine!!) Sichtweise von Stefan würde mich vielleicht ein wenig aus dem Knick holen!
Danke vielmals!
Euer MArtin
Mein Nachname lautet, wie einige wissen, Stoldt. Nachdem ich bei dem Domain Stoldt.de ca 3 Monate zu spät war und die Domain Stoldt.com von jemand anderem 2 Tage vor meinem Antrag gereggt wurde, sicherte ich mir vor einigen Jahren neben anderen Kombinationen auch die Domain Stoldt-online.de, was mal ein Familien-Portal werden soll.
Derzeit wird diese Domain vor allem dafür benutzt Email-Schnittstelle zu sein, die überall angegeben werden kann, damit die eigentliche Emailadresse recht unter Verschluß gehalten und nicht vollgespammt wird.
So passierte es, daß ich bei dem großen Rosa Riesen (der mit der Robert-Computeranimation) Infos über ein bestimmtes t-online-Produkt anforderte.
Als Antwort, und nun haltet Euch fest (!!) bekam ich einen Einschreibe-Brief (daß es sowas noch gibt!) der Rechtsabteilung von t-onlline mit der Aufforderung die mißbräuchliche Benutzung des Kürzels "t-online" zu unterlassen und die Domain wieder freizugeben, da ich gegen Marken- und Namensrecht verstossen würde. Verstanden hatte ich erst mal nichts, bis ich bemerkte, daß man in dem Domainnamen Stoldt-online.de (mit viel Zeit und Fantasie) die Kürzel "t-online" finden kann (Stoldt-online.de).
Noch ist die Aufforderung kostenlos und befristet auf 20.01.2002
Montag gehe ich zu Anwalt, Trotzdem würde mich Eure Meinung interessieren! Dreht der Rosa Riese jetzt endgültig hohl?
Habe ich überhaupt eine Chance (juristisch mal abgesehen!) gegen eine solche Übermacht von Rechtsverdrehern und Geld zu bestehen? Ein bißchen Bammel ist mir schon, weil, im Extremfall gebe ich bei einem Einsatz von 10.000 Euro auf - mehr habe ich nicht zu verlieren (T-Onlien zahlt Millionen aus der Kaffetasse!). Recht haben und REcht kriegen heißt ja nicht immer, die Sache auch immer finanziell durchzustehen!
Wie seht Ihr das? Auch eine (allgemeine!!) Sichtweise von Stefan würde mich vielleicht ein wenig aus dem Knick holen!
Danke vielmals!
Euer MArtin