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Erstabmahnung - Gebührenabgrenzung

Finde den ersten Satz nicht ganz so richtig in der Meldung "Schlechte Nachricht für Massen-Abmahner: ".

Meiner Meinung ist das evtl. für Massen-Abmahner sogar besser, da es doch wahrscheinlicher ist, dass jemand 100 € Abmahngebühr bezahlt und somit auf eine Klage und den Weg zum Anwalt verzichtet und so eher seine Schuld eingesteht als wenn eine 4-5stellige Abmahngebühr gefordert wird.

Vielleicht sollte aber erstmal die gesamte Urheberrechtesache im Internet gesetzlich überlegt werden, aber das wäre ja viel mehr Arbeit für unsere "vielbeschäftigte" Politik.
 
Scheinbar wollen die Abmahn-Abz***** davor nochmal absahnen. Jedenfalls vermute ich, dass derzeit eine Abmahnwelle begonnen hat. Mich hat es erwischt.. für einen Artikel von 2008. Habe mich ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass die Urheberrechtsverletzung die mir vorgeworfen wird nun verjährt ist.

Die wollten es scheinbar mal probieren.. Abschaum!
 
Ich will euch nicht enttäuschen, aber diese Regelung betrifft nur Privatpersonen. Wenn ihr ein falsches Impressum habt, rechtlich bedenkliche AGB, fehlende Widerrufsbelehrung, Bilder/Artikel etc. geklaut habt für euere Seite, dann seid ihr ganz normal mit den Gebühren laut Gebührenverordnung dabei.
 

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