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"Falsche Domain"

dealer01

New member
Registriert
09. Feb. 2005
Beiträge
1.021
Moin,

habe bei Ebay eine Domain ersteigert, jetzt (1 Woche später) erhalte ich eine Mail über Ebay mit folgendem Inhalt:

********************
Hallo,
mir ist etwas sehr, sehr peinliches passiert.
Ich habe Ihnen eine falsche Domain verkauft.
Keine Ahnung wie mir das passiert ist, aber ich besitze nicht www."domain".de, sonder nur www."domainstore".de !
Es tut mir unsagbar leid das mir dieser Fehler unterlaufen ist, kann es aber leider nicht mehr rückgängig machen.
Ich habe zwar festgestellt das Ihr Geld für die Domain noch nicht auf meinen Konto eingegangen ist, sollten Sie aber schon überwiesen haben, werde ich das Geld natürlich sofort wieder zurück überweisen.
Ich kann mich nur für dieses Missgeschick tausend mal entschuldigen und ich hoffe es kommt nicht gleich zu einer negativen Bewertung.
Das habe ich auch nicht gleich verdient, oder?!

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

xxxx xxxxxxxxx

**************

ähhhhm ja!

Abgesehen davon, dass mir ne ziemliche nette Domain durch die Lappen geht, ist die Domain schon so gut wie verkauft (xxxx€).

Nun bin ich am überlegen ob sich ein Rechtsstreit wirklich lohnt. Inhaber sitzt in Deutschland. (Falls hier angemeldet, bitte per PM melden)


Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?


Schöne Grüße
Steve :)
 
Moin,

Schadensersatz für "so gut wie verkauft" ? Ein wenig dünn.
Darüber hinaus hast ja auch Du eine Domain "so gut wie" verkauft, die Dir "noch" nicht gehört.

cu
Thomas
 
Hallo Thomas,

Moin,

Schadensersatz für "so gut wie verkauft" ? Ein wenig dünn.

Nanu! Wo sprach ich denn von Schadensersatz?


Darüber hinaus hast ja auch Du eine Domain "so gut wie" verkauft, die Dir "noch" nicht gehört.

Das sehe ich ein wenig anders. Mit dem Gewinnen der Auktion und damit dem abschließen eines rechtsgültigen Vertrages, bin ich der neue Inhaber und kann die Domain Parken, zum Kauf anbieten usw. (Zahlung erfolgte ebenfalls)



Schöne Grüße
Steve :Wink:
 
Entscheidende Frage für mich: Gehört ihm die Domain die er die ggf. versehentlich verkauft hat oder nicht? Falls nicht hat er sich eben geirrt. Das ist zwar nicht schön für Dich, kann aber passieren. Und da niemand perfekt ist wäre das Thema damit für mich erledigt.
Gehört ihm die Domain aber doch (whois-history?) und er will sie jetzt nur nicht mehr hergeben dann würde ich mir das sicher nicht bieten lassen und auf Abwicklung des Transfers bestehen.
Welcher der beiden Fälle zutrifft kannst Du ja leicht herausfinden...
Gruss,
Holger
 
Entscheidende Frage für mich: Gehört ihm die Domain die er die ggf. versehentlich verkauft hat oder nicht? Falls nicht hat er sich eben geirrt. Das ist zwar nicht schön für Dich, kann aber passieren. Und da niemand perfekt ist wäre das Thema damit für mich erledigt.
Gehört ihm die Domain aber doch (whois-history?) und er will sie jetzt nur nicht mehr hergeben dann würde ich mir das sicher nicht bieten lassen und auf Abwicklung des Transfers bestehen.
Welcher der beiden Fälle zutrifft kannst Du ja leicht herausfinden...
Gruss,
Holger

Wie es aussieht, ist er nicht Inhaber der eigentlich ersteigerten Domain, leider.
Das sich jeder mal irren kann, sehe ich genauso, jedoch glaube ich in diesem Fall nicht wirklich daran. Auf der Ebay-Verkaufsseite wurde die Domain bestimmt 10mal genannt und explizit auf die Domain eingegangen. Und das er sich bei der Artikelbezeichnung sowie Artikelbeschreibung und der extra großen Überschrift geirrt hat, wäre doch ein ziemlich großer Zufall, findest du nicht auch?

Vielen Dank für deine Meinung, Holger ;)

Schöne Grüße
Steve :Wink:
 
Schadensersatz:
Was bleibt übrig, wenn dem Verkäufer die versteigerte Domain nicht gehört und der legitime Domaininhaber dem "Verkäufer" die Domain nicht verkauft?

Ist der Verkäufer der Inhaber beider Domains "domain.de" und "domainstore.de" würde ich wie Holger auf einen Transfer bestehen.

cu
Thomas

domainsstore.de :Wink:
 
Vielen Dank für deine Meinung, Holger ;)

Ich heiße nicht Holger, aber möchte auch meinen Senf dazu geben.

Versuch Mal über die Denic an die History dran zu kommen. Lege als Beweis für Dein berechtigtes Interesse den Bildschirmausdruck vor und sehe nach, ob der Verkäufer wirklich nie der Inhaber war oder erst kürzlich (als er sah, er bekommt nicht genug Geld für die Domain) die Daten hat ändern lassen.

Hast Du Mal geschaut, ob die Domain freigeschaltet ist? Stimmen die Daten bei ebay und beim Impressum (kontakt) überein?
 
Wenn er nicht Inhaber der "Domain.de" ist, dann kannst Du sicher nicht viel machen.

Außerdem machen wir alle mal Fehler. Welchen Grund hätte jemand, absichtlich eine Domain zu verkaufen, die Ihm gar nicht gehört ?

Es ist ja ziemlich offensichtlich, daß es hier nicht darum geht, Dein Geld zu kassieren und nicht zu liefern.
 
Rechtlich gesehen muss er fuer Ersatz sorgen oder das Geld zurueckueberweisen.
Da Ersatz nicht moeglich ist, wirst Du Dein Geld wiederbekommen.

Nur *wann*......

Ich habe schon mehrfach bei EBay etwas ersteigert, was der Anbieter nie zur Versteigerung da hatte. Und jedesmal musste ich Monate (!) auf die Rueckerstattung meines Geldes warten und habe es erst durch Anwalt zurueckbekommen.

Es gilt sicher nicht fuer Deinen Verkaeufer, aber bei einigen EBay Leuten scheint es ein Volkssport zu sein, sich so guenstig Kredite von anderen Usern zu besorgen.

Die eMails, die ich da bekommen habe, waren jedesmal sehr nett geschrieben, daher habe ich im guten Glauben wochenlang aufs Geld gewartet, bis ich aktiver werden musste.

Wuensche Dir mehr Glueck bei der Rueckabwicklung.
Und meiner Erfahrung nach kannst Du dich gluecklich schaetzen, wenn Du schnellstens Dein Geld zurueckbekommst.

Andi

PS: Trotz dass andere auch Monate auf ihr Geld gewartet haben, hat kein Kaeufer (!) eine negative Bewertung bei eBay abgegeben.
 
@ Andi50:
Ich habe zwar festgestellt das Ihr Geld für die Domain noch nicht auf meinen Konto eingegangen ist, sollten Sie aber schon überwiesen haben, werde ich das Geld natürlich sofort wieder zurück überweisen.

grüsse,
engel
 
Hi Engel,

danke fuer Dein Zitat.

Aus meiner Erfahrung heraus, rate ich zur Vorsicht mit diesen Leuten. Dealer sagt, er hat bezahlt. Angeblich ist es noch nicht da.
Der Verkaeufer mag es nicht boes gemeint haben, aber sicher werden jetzt zur Weihnachtszeit wieder einige EBay-Verkaeufer versuchen an Geld zu kommen, was sie mit der naechsten Gehaltsabrechnung erst zurueckueberweisen.

Daher Viel Glueck !
 
...Mit dem Gewinnen der Auktion und damit dem abschließen eines rechtsgültigen Vertrages, bin ich der neue Inhaber und kann die Domain Parken, zum Kauf anbieten usw. (Zahlung erfolgte ebenfalls)

Aber nur, wenn der Verkäufer die Rechte an der verkauften Domain auch besass.

Denn sonst lass ich einen Kumpel die sex.com über ebay (versehentlich) anbieten und bin hinterher dank deiner Argumentation um Millionen reicher.

Ahoi!
 
Aber nur, wenn der Verkäufer die Rechte an der verkauften Domain auch besass.

Denn sonst lass ich einen Kumpel die sex.com über ebay (versehentlich) anbieten und bin hinterher dank deiner Argumentation um Millionen reicher.

Ahoi!

Mach kein Quatsch! ;)

Mir ist schon klar, dass ich keine Rechte an der Domain habe. Aber bis gestern ging ich noch davon aus, dass er der rechtmäßige Inhaber der Domain ist (war) und ich somit nach Auktionsende der neue Besitzer bin (wäre). Es ging darum, dass ich die Domain nach Auktionsende zum Kauf angeboten habe. Bitte genauer lesen ;)


@ Andi

Tut mir leid für dich. Danke für deine Hinweise, werde mich mal mit dem "Verkäufer" in Verbindung setzen und dann weiterschauen.


Vielen Dank an euch alle!

Schöne Grüße
Steve :Wink:
 
1. Wenn du noch nicht bezahlt hast, sei froh.

2. Theoretisch ist der Versteigerer schadensersatzpflichtig. Frage z.B. den Inhaber, was er für die Domain haben will, den Differenzbetrag zur Verkaufshöhe der Ebayauktion müsste Dir der Versteigerer zahlen - es sei denn er verschafft Dir die Domain. Es gibt bereits solche Urteile im bereich Autoversteigerungen, wo dann das Auto anderweitig verkauft wurde.

Theoretisch deswegen, weil Recht haben und Recht bekommen nun zwei verschiedene Dinge sind. Ist es Dir einen längeren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang wert?

Du könntest Zumindest mit Klage und Betrugsanzeige drohen und einen Vergleich vorschlagen. Wenn er wirklich 10 Mal die "falsche" Domain im Text genannt hat wird er möglicherweise einsehen, dass er für seine Dummheit zahlen muss. Wer gewerblich Domains anbietet (...shop ist für mich immer gewerblich) sollte sich der Folgen bewusst sein.


Grüsse

123meins
 
Es ging darum, dass ich die Domain nach Auktionsende zum Kauf angeboten habe.
So kann man sich auch gut potentielle Käufer vergraulen, die eine whoisabfrage machen und dann sehen, dass der Verkäufer gar nicht Inhaber der Domain ist.

Von daher würde ich diese Vorgehensweise überdenken.

Tschau
Desverger
 
So kann man sich auch gut potentielle Käufer vergraulen, die eine whoisabfrage machen und dann sehen, dass der Verkäufer gar nicht Inhaber der Domain ist.

Von daher würde ich diese Vorgehensweise überdenken.

Tschau
Desverger

Ähhmm ja! Selbstverständlich habe ich den Interessenten darüber informiert, wieso auch nicht, ihm ist es doch egal wer da im Whois steht. (Zumal ich meinen Kunden gegenüber immer ehrlich bin, ich habe nichts zu verbergen.)

Oder suchst du deine Domains nach der Klangschönheit des Whois-Eintrages aus? Vielleicht sollte ich dann doch meine "Vorgehensweise" überdenken? ;)


1. Wenn du noch nicht bezahlt hast, sei froh.

2. Theoretisch ist der Versteigerer schadensersatzpflichtig. Frage z.B. den Inhaber, was er für die Domain haben will, den Differenzbetrag zur Verkaufshöhe der Ebayauktion müsste Dir der Versteigerer zahlen - es sei denn er verschafft Dir die Domain. Es gibt bereits solche Urteile im bereich Autoversteigerungen, wo dann das Auto anderweitig verkauft wurde.

Theoretisch deswegen, weil Recht haben und Recht bekommen nun zwei verschiedene Dinge sind. Ist es Dir einen längeren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang wert?

Du könntest Zumindest mit Klage und Betrugsanzeige drohen und einen Vergleich vorschlagen. Wenn er wirklich 10 Mal die "falsche" Domain im Text genannt hat wird er möglicherweise einsehen, dass er für seine Dummheit zahlen muss. Wer gewerblich Domains anbietet (...shop ist für mich immer gewerblich) sollte sich der Folgen bewusst sein.

Für einen langwierigen Rechtsstreit, ist mir die Domain nicht "wertvoll" genug, und ich habe so schon kaum Zeit. Von daher werde ich deine Idee mit dem "Vergleich" mal überdenken, dank dir für den Hinweis und deinen sehr informativen Beitrag. ;)


Schöne Grüße
Steve :)
 
Wenn er wirklich 10 Mal die "falsche" Domain im Text genannt hat wird er möglicherweise einsehen, dass er für seine Dummheit zahlen muss.
Fehler bei Domainangaben kommen ja vor, bei mir manchmal eine Singular/Plural-Verwechslung und ab und zu auch mal eine net/org-TLD Verwechslung, sicherlich jedoch nicht ganze Wort- oder Ziffer-Ergaenzungen oder Vernachlaessigungen - und ganz sicher nicht bei einem Handelsangebot bzw. Verkauf - und obendrein auch gleich noch "10 Mal". Unvorstellbar bzw. schon ein ganz dicker Hund. Bei soviel Dummheit wird "Einsicht" wohl auch nicht zu erwarten sein, bei Dreistigkeit schon garnicht. So oder so koennte der Verkaeufer in dieser Konstellation mit Sicherheit zumindest mit einer sehr negativen Bewertung von mir rechnen.
 

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