mongostyle
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- Registriert
- 12. März 2002
- Beiträge
- 3.469
Hallo,
am SA morgen wurde ich in aller herrgottsfrüh aus dem Bett geklingelt, dachte mein Poket Web kommt endlich, aber nix da, war ne Abmahnung.
Es ging um eine angebliche Markenrechtsverletzung bei einem generischen Begriff und der damit zusammenhängenden möglichen Verwechslung mit einer Firma, die einen Buchstaben mehr hat, als meine Domain.
Also als Bsp:
Meine Domain: HausBau.de
Der Firmenname: HausXBau GmbH -> deren Domain: hausxbau.de
Was mich stutzig macht ist eine extrem hohe Kostennote auf Basis eines Streitwerts von 100'000 Euro und vorallem:
Die Geschäftsführer der GmbH sind zwei Brüder, einer davon ist RA (und DJ
) und damit der abmahnende Anwalt.
Daher meine Frage: Ist es rechtlich möglich, dass der Abmahnende und der ausführende RA ein und die selbe Person sind und damit Abmahngebühren von über 2500 Euro berechnen darf?
Grüße und Danke,
Stefan
am SA morgen wurde ich in aller herrgottsfrüh aus dem Bett geklingelt, dachte mein Poket Web kommt endlich, aber nix da, war ne Abmahnung.
Es ging um eine angebliche Markenrechtsverletzung bei einem generischen Begriff und der damit zusammenhängenden möglichen Verwechslung mit einer Firma, die einen Buchstaben mehr hat, als meine Domain.
Also als Bsp:
Meine Domain: HausBau.de
Der Firmenname: HausXBau GmbH -> deren Domain: hausxbau.de
Was mich stutzig macht ist eine extrem hohe Kostennote auf Basis eines Streitwerts von 100'000 Euro und vorallem:
Die Geschäftsführer der GmbH sind zwei Brüder, einer davon ist RA (und DJ

Daher meine Frage: Ist es rechtlich möglich, dass der Abmahnende und der ausführende RA ein und die selbe Person sind und damit Abmahngebühren von über 2500 Euro berechnen darf?
Grüße und Danke,
Stefan
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