The-Domainhunter
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- 07. Apr. 2007
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Eine Frage beschäftigt mich seit Tagen. Also nurmal angenommen eine Firma wird neu gegründet, bzw. ist gegründet, steht jedoch noch in den Startlöchern. Hat sich aber schon Domainnamen gesichert aber nicht die mit Bindestrich.
Also nennen wir mal zum Beispiel die Firma sieben minus. (rein spekulativ)
Und wenn jemand z.B. die Domain 7-minus.de gereggt hat (nach Gründung der Firma), kann der Domaininhaber dann abgemahnt werden oder müssen Sie (die Firma) in den sauren Apfel beissen und die Domain von ihm kaufen?
Eigentlich sind doch sowohl 7 oder sieben und minus, generische Wörter und nicht schützbar, oder? Und der Bindestrich spielt auch eine Rolle, wenn ich mich nicht täusche!?
Also nennen wir mal zum Beispiel die Firma sieben minus. (rein spekulativ)
Und wenn jemand z.B. die Domain 7-minus.de gereggt hat (nach Gründung der Firma), kann der Domaininhaber dann abgemahnt werden oder müssen Sie (die Firma) in den sauren Apfel beissen und die Domain von ihm kaufen?
Eigentlich sind doch sowohl 7 oder sieben und minus, generische Wörter und nicht schützbar, oder? Und der Bindestrich spielt auch eine Rolle, wenn ich mich nicht täusche!?
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