<div class="bbWrapper"><blockquote data-attributes="member: 16774" data-quote="akropolis" data-source="post: 355442"
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data-content-selector="#post-355442">akropolis schrieb:</a>
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@soundbites: ich kenne jemanden der gerade einen solchen fall verhandelt.<br />
daher ist es als auftraggeber wichtig, vom freelancer eine bestätigung (in der schweiz kommt diese vom SVA, Ausgleichskasse) zu verlangen, dass dieser auch selbstständig tätig ist und alle gesetzlichen abgaben selbst übernimmt.<br />
wenn er das nicht vorlegen kann, riskierst du, dass du irgendwann die beiträge übernehmen musst.
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Wir (auch in der Schweiz) hatte einen solchen Fall. Als Auftraggeber gibt es eine Prüfungspflicht (das wussten wir vorher auch nicht...). Falls der Freelancer selber eine AG oder GmbH hat, müssen wir nichts weiter machen. Ansonsten muss er von der Ausgleichskasse eine Bestätigung vorlegen, dass er angemeldet ist und die Beträge entsprechend abrechnet. Kann kein Nachweis erbracht werden, rechnen wir die Beiträge ab.<br />
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Aber eben, das ist in der Schweiz so. Und wie sagt man so schön: andere Länder - andere Suppen <img src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f642.png" class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" width="64" height="64" alt=":-)" title="Smile :-)" data-smilie="1"data-shortname=":-)" /></div>