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ICANN: .biz und .info ab 14. Mai

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Aus der Internetworld:


""Registrare raten Markeninhabern, ihre Rechte bereits im Vorfeld zu sichern / Danach: "first come, first served"

 (IW / 11.05.01/13:19 Uhr) Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat die Verträge mit den Bewerbern für die neuen Top Level Domains (TLD´s) ".biz" und ".info" fast abgeschlossen, teilt der Flensburger Domain-Registrierungsservice NetName-Solutions (NN-S) mit. In der nächsten Woche werden die Board Members der ICANN die Verträge genehmigen und dann liegt die Entscheidung beim US Department of Commerce. "Sollte es keine weiteren Hindernisse geben, kann noch im Mai mit ersten offiziellen Ankündigungen durch die TLD-Konsortien gerechnet werden. Eine Registrierung der ersten Domains könnte daher bereits im Juli möglich sein", ergänzt Martin Küchenthal, NN-S-Geschäftsführer. Beide Vergabestellen haben einige Besonderheiten in bezug auf den Schutz von Markenrechten erarbeitet, um sogenannten Cybersquattern das Leben so schwer wie möglich zu machen.
 

Für die .biz-Domain soll wohl ein relativ kompliziertes 3 Phasen Modell gelten. In Phase eins, die bereits ab nächster Woche beginnen soll, haben Markenrechtsinhaber die Möglichkeit, ihre Rechte registrieren zu lassen. Eine konkrete Beantragung erfolgt in Phase 2 und die Vergabe in Phase 3. Das .info-Konsortium sichert die Rechte bekannter Unternehmen durch eine sogenannte "sunrise-period", die dem eigentlichen Registrierungsbeginn vorgeschaltet ist. In diesen 30 Tagen können ausschließlich Markenrechtsinhaber ihre jeweiligen Marken anmelden. Beide Konsortien wollen ein schnelles und effektives Schiedsverfahren bereits im Vorfeld der Registrierung anbieten, um Streitigkeiten schnellstmöglich zu bearbeiten.

Allerdings könne man nur von diesen Schutzmechanismen profitieren, wenn man schnell reagiert. "Es ist daher ganz besonders wichtig, daß alle Markeninhaber rechtzeitig tätig werden, um Ihre Rechte durchzusetzen, danach regiert nur noch "first come - first serve" die Vergabepraxis!", warnt Küchenthal betroffene Unternehmen. Auf die Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten angesprochen (Stichwort: WDR, Explorer), erklärte er gegenüber der INTERNET WORLD, daß das deutsche Prinzip „Markenrecht bricht Domainrecht“ allenfalls auf .de-Domains anwendbar sei. Vor der Copyright-Weltorganisation WIPO seien dagegen schon einige Markeninhaber im Kampf um Domains unterlegen. Dennoch: Es ist anzunehmen, daß ein Deutscher, der sich beispielsweise die Domain DaimlerChrysler.info sichert, auch dann gehörigen Ärger aus Stuttgart bekommen würde, wenn sich der Autobauer in der ersten Vergabephase nicht um die URL bemüht hat.
(fk)""
 

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