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Info zu Finanzamt / at

Und ich habe inzwischen schon vor über 10 Jahren gelernt,keine öffentlichen Einrichtungen...

Habe ich auch gelernt - nur eben keine INLÄNDISCHEN öffentlichen Einrichtungen wie z.B. finanzamt.at. Bei ausländischen Gebietskörperschaften sieht die Sache wohl anderes aus:

Das OLG Düsseldorf ist nämlich der Ansicht:

»Bei in sich widersprüchlichen Domains (Beispiel: ›Karlsruhe.at‹) mag der Verkehr in der Tat, wie die Beklagte geltend macht, eine Zuordnung der Domain zur betreffenden Gebietskörperschaft nicht vornehmen. Ähnliches könnte auch für die Top-Level-Domain ›com‹ gelten. Insoweit mag die Top-Level-Domain von Belang sein. «
http://www.domain-recht.de/domain-r...top-level-domains-finden-beachtung-10220.html

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
...gibt es beides (und/ oder) :-), muss jeder für sich entscheiden in wieweit eine Grauzone ausgelotet wird.


... soll das heißen

- es gibt Domainer, die aufgrund ihrer großen Erfahrung eine evtl. folgende (gerichtliche) Auseinandersetzung für gewinnbar halten
oder
- es gibt sehr erfahrene Domainer, die Wasser predigen aber Wein trinken

?

Gruß
Thomas
 

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