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München: Bewährungsstrafe wegen Domainhandels

Naja wenn ich sowas lese ist es kein Wunder...

Dieser warf dem Angeklagten vor, er habe den Firmen in Schreiben gedroht, die Domains jahrelang zu blockieren oder die Medien einzuschalten, wenn sie nicht zahlten
 
hört sich etwas nach Erpressung an, damit kommt man heute auch nicht besonders weit.
Aber bekannt war mir der Fall bislang auch nicht.
 
Richtig so! Alle wegsperren!:bbiggrin:

Spaß beiseite, hier ging es wohl nicht um "Domainhandel" sondern eher um ein Strafverfahren wegen Erpressung, Betrug, Kennzeichenverletzung und Computerbetrug.

LG München II: Strafbarkeit des Domain-Grabbing : aufrecht.de

Da würde heute das Strafmaß wohl ähnlich ausfallen.
 

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