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MwSt-Nachzahlung bei Domainnamen!?

rh-designs.de

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23. Nov. 2004
Beiträge
425
Hallo zusammen,

ich habe von meinem Domainanbieter eine Rechnung erhalten,
in der ich für meine Domains 3 % MwSt nachzahlen muss.

Habt Ihr änliche Erfahrungen gemacht?

Bitte um eure Rückantwort und Meinung.

Gruß,
Roger
 
Hallo,

ich habe meine Sachen bei 6 verschiedenen Providern liegen und bisher derartige Forderungen noch nicht erhalten!
Wäre interessant zu wissen, um welchen Provider es sich handelt?
Kannst den Namen ruhig posten, ist ja nicht schlimm.
Außerdem kannst Du die MwSt. doch aufrechnen. (außer Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig)

Gruß
 
Domainfactory z.B.:

wie Ihnen vermutlich bereits aus unserer letzten Kundeninformation bekannt
ist, sind wir aufgrund der Umsatzsteuererhöhung zu einer Nachberechnung
verpflichtet.

grüsse,
engel
 
Habe diese Informationen erhalten:

Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist stets der
Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Domains mit der
Laufzeit von einem Jahr gehören zu den so genannten Dauerleistungen.
Diese werden an dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte
Leistungszeitraum endet (Abschnitt 177 Abs. 3 UStR). Liegt also das
Leistungsende der Domain in 2007, so ist die gesamte Leistung mit 19% zu
besteuern. Der Vertragsschluss und die Nutzung der Domain im Jahr 2006
sind somit für die Anwendung des Steuersatzes irrrelevant.

Beispiel:

Eine Domain wurde am 01.02.2006 registriert. Die Laufzeit beträgt ein
Jahr. Die Leistung endet folglich am 31.01.2007 und somit ist diese mit
19% für die gesamte Laufzeit zu besteuern, obwohl die Rechnung für diese
Domain bereits im Februar 2006 gestellt wurde. Die Rechnung wurde damals
natürlich mit dem Steuersatz von 16% gestellt, da zu diesem Zeitpunkt
die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes noch nicht bekannt war. Aus diesem
Grund ist eine Nachbe-rechnung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% nötig..

Nachzulesen ist dies zudem auch unter:
http://www.bundesfinanzministerium....hungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162.html

Leider lässt sich dies nicht vermeiden und ist auch überall so.
Diese 3% müssen wir direkt ans Finanzamt abführen.
Der Staat verlangt nunmal, dass wir Domains mit 3% nachbesteuern.

Gruß,
Roger
 
Ja, das hat aber so seine rechtliche Richtigkeit!

Der Leistungszeitraum ragt eben noch ins neue Jahr, so ist der Zeitraum vom 01.01. - 31.01. in diesem Fall anteilig nachzuversteuern.

Ist schon richtig so, keine Sorge!

Gruß
 
Naja, mir ist es egal und ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht ganz. Scheinbar bin ich aber nicht der einzige: einer meiner Domainprovider, ein grosses deutsches Unternehmen, hat mir z.B. erst eine Nachberechnung der Mwst. für alle letztes Jahr vewalteten Domains für die gesamte Zeit geschickt. Heute haben die dann wieder eine Rückzahlung der gesamten Summe angekündigt... :Smart: der einzige der sich derzeit wohl freut ist der finanzminister.

Edit:Wenn man vom Teufel spricht, grad kam Rechnung No. 3 jetzt wird die Mehrwertsteuer anteilig in Rechnung gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei 1&1 das gleiche. Bei meinem Provider aber nicht, ist eh Wurst. Mwst bekomme ich keine und zahl ich keine. Alles Tante und Onkel Amt in die Tasche.
 
Es soll eine Regelung für Bestandsschutz geben, die ich am Rande mitbekommen habe.
Danach sind Rechnungen im privaten Bereich, die vor dem September 2006 erstellt wurden, die Leistungen aber wiederkehrend erst in 2007 abgeleistet werden, vor der Erhöhung geschützt.
Allerdings sollen/ müssen demnach alle Rechnungen, die ab dem September gestellt werden, mit 19% ausgewiesen werden, sofern die Erbringung der Leistung in 2007 hineinreicht.
Demnach müssten nachträgliche Teilkorrekturen einer Rechnung unzulässig sein. Entweder ganz oder gar nicht.

Ist aber eine Rechnung fälschlicher Weise mit 19% augestellt oder nachberechnet, obwohl 16% augereicht hätten, zum Vorsteuerabzug zu bringen? Denn die gesetzliche MwSt. wäre ja dann nicht 19%. Bestünde dann die Gefahr, dass man für diese Rechnung den kompletten Vorsteuerabzug verliert?

Das wäre bitter!
 

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