dephazz
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- Registriert
- 26. Jan. 2004
- Beiträge
- 215
Hi,
vielleicht kann mir einer aus dem Gewerbe ja helfen, wäre echt nett.
Kann ein Notar seine Abrechnung nach einem halben Jahr nachbessern mit dem Hinweis, er habe sich bei der Gebührenordnung vertan und dann eine Nachforderung stellen?
Ich hab erstmal gesagt: Zahl ich nicht, worauf er meinte: Dann wirds teuer!
Was meint Ihr.
Schon jetzt Dank für Eure Hilfe.
Gruß
dephazz
vielleicht kann mir einer aus dem Gewerbe ja helfen, wäre echt nett.
Kann ein Notar seine Abrechnung nach einem halben Jahr nachbessern mit dem Hinweis, er habe sich bei der Gebührenordnung vertan und dann eine Nachforderung stellen?
Ich hab erstmal gesagt: Zahl ich nicht, worauf er meinte: Dann wirds teuer!
Was meint Ihr.
Schon jetzt Dank für Eure Hilfe.
Gruß
dephazz