Die Mitgliedschaft ist kostenlos – mit vollem Zugang zu allen Funktionen; Upgrades bieten Extras wie Bannerwerbung und Newsletter-Platzierungen. ✅ Signatur-Links sind jetzt für alle frei. 🚫 KI-generierte Inhalte (LLM) sind nicht erlaubt – nur eigene Erfahrungen und Gedanken zählen, sonst droht Kontosperrung.

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Notar-Rechnung

dephazz

New member
Registriert
26. Jan. 2004
Beiträge
215
Hi,

vielleicht kann mir einer aus dem Gewerbe ja helfen, wäre echt nett.

Kann ein Notar seine Abrechnung nach einem halben Jahr nachbessern mit dem Hinweis, er habe sich bei der Gebührenordnung vertan und dann eine Nachforderung stellen?

Ich hab erstmal gesagt: Zahl ich nicht, worauf er meinte: Dann wirds teuer!

Was meint Ihr.

Schon jetzt Dank für Eure Hilfe.

Gruß
dephazz
 
Hallo dephazz,

natürlich hat er einen Anspruch auf
den vollen Betrag für seine Leistung,
auch Verjährung ist noch lange nicht
eingetreten.

Gruß
Sebastian
 
Danke, Sebastian, für die schnelle Anwort!
Als Laie hat man manchmal so seine private Rechtsauffassung ;)
Dann bekommt er natürlich umgehend sein wohlverdientes Geld.

Gruß
dephazz
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 1) Details anzeigen

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Besonderer Dank

Neueste Einträge

Statistik des Forums

Themen
69.307
Beiträge
378.501
Mitglieder
6.785
Neuestes Mitglied
centreurope

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben