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OLG Köln: Wettbewerbsverletzung durch Tippfehler-Domain

Paul_Kuhn

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<div class="bbWrapper">Das OLG Köln (Urt. v. 10.02.2012 - Az.: 6 U 187/11) hat <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/6_U_187_11_Urteil_20120210.html" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">festgestellt</a>, dass in <br /> den Fällen des sogenannten Behinderungswettbewerbs eine Rechtsverletzung <br /> durch eine Tippfehler-Domain auch dann vorliegt, wenn zwischen den Parteien <br /> kein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht.<br /> <br /> <br /> Die Klägerin war die Betreiberin von wetteronline.de, der Beklagte hatte die<br /> Domain wetteronlin.de registriert und betrieb sie als Sedo-Parking-Domain.<br /> Darüber hinaus verfügte er auch weitere Domains wie z.B. autoscot24.de oder<br /> altavister.de.<br /> <br /> <br /> Die Kölner Richter entschieden, dass hier eine konkrete Wettbewerbsverletzung<br /> vorliege. Der Beklagte behindere die Klägerin in ihrer geschäftlichen Tätigkeit<br /> durch das Bereithalten einer nahezu identischen Domain.<br /> <br /> <br /> Es komme in den Fällen des Behinderungswettbewerbs nicht darauf an, ob sich die<br /> Parteien an dieselben Abnehmerkreise wenden, so die Robenträger. Würde man dies<br /> nämlich verlangen, so wären Eingriffe eines anderen Unternehmens aus einer ganz<br /> anderen Branche nicht zu erfassen, obwohl sie sich in gleichem Maße behindernd<br /> auswirken können wie solche von Mitbewerbern aus derselben Branche.<br /> <br /> <br /> Dass der Beklagte hier bewusst und gezielt Domain-Grabbing betreibe, sei<br /> offensichtlich. Dies zeige nicht nur die Registrierung von wetteronlin.de,<br /> sondern auch die weitere Vielzahl von Tippfehler-Domains, die der Beklagte sich<br /> gesichert habe.<br /> <br /> Dem aktuellen Rechts-Newsletter 21.KW von <a href="http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv.html" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">Dr. Bahr</a> entliehen.<br /> <br /> Ahoi!</div>
 
<div class="bbWrapper">Interessantes Urteil auch im Vergleich mit dem weltonline.de BGH Urteil.<br /> Die Grenzen zwischen erlaubtem und unerlaubtem werden immer genauer definiert.<br /> <br /> <a href="http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/neues-bgh-urteil-zu-gattungsbegriffen-weltonlinede.html" target="_blank" class="link link--external" rel="noopener">weltonline.de / welt-online.de Die Welt Gattungsbegriff Markenrecht bekannte Marke BGH Urteil 2.12.04 I ZR 207/01 : aufrecht.de</a><br /> <br /> Harry</div>
 
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