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US-Repräsentantenhaus beschließt nationale Sexualstraftäter-Online- Datenbank

softreis

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14. März 2004
Beiträge
1.039
hallo leute

auch domaininhaber mit zwillichtigem Angebot wird es betreffen, aber lest selbst:

Zitat:
Künftig soll unter anderem auch unter Strafe verboten sein, Kinder durch irreführende Domain-Namen oder Metatags auf für sie schädliche Webseiten zu locken. Das Gesetz sieht auch die Erkundung von Techniken vor, mit denen der Aufenthaltsort von Menschen, die des Kindesmissbrauchs beschuldigt werden, über Bundesstaaten hinweg verfolgt werden kann. Auch soll die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet verstärkt werden.
Zitatende

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75934

Gruß
Jörg
 
interessant interessant... auf den privaten Verbraucherseiten schau ich auch jede Woche einmal rein, ob man einen der Pappenheimer irgendwie kennt oder wie auch immer, um mit dem in Zukunft keine Geschäfte zu machen....

da fällt mir auch noch eine uraltseite ein, die ich damals sehr interessant fand
http://www.dialerdomains.tk/

auf jeden fall danke für den linktipp

nette grüße
jörg
 

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