softreis
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- 14. März 2004
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- 1.039
hallo leute
auch domaininhaber mit zwillichtigem Angebot wird es betreffen, aber lest selbst:
Zitat:
Künftig soll unter anderem auch unter Strafe verboten sein, Kinder durch irreführende Domain-Namen oder Metatags auf für sie schädliche Webseiten zu locken. Das Gesetz sieht auch die Erkundung von Techniken vor, mit denen der Aufenthaltsort von Menschen, die des Kindesmissbrauchs beschuldigt werden, über Bundesstaaten hinweg verfolgt werden kann. Auch soll die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet verstärkt werden.
Zitatende
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75934
Gruß
Jörg
auch domaininhaber mit zwillichtigem Angebot wird es betreffen, aber lest selbst:
Zitat:
Künftig soll unter anderem auch unter Strafe verboten sein, Kinder durch irreführende Domain-Namen oder Metatags auf für sie schädliche Webseiten zu locken. Das Gesetz sieht auch die Erkundung von Techniken vor, mit denen der Aufenthaltsort von Menschen, die des Kindesmissbrauchs beschuldigt werden, über Bundesstaaten hinweg verfolgt werden kann. Auch soll die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet verstärkt werden.
Zitatende
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75934
Gruß
Jörg