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www.luck.......tld

Dekos

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wenn "lucky bösesprodukt" getrennt als wortmarke geschützt ist,wie sieht es zusammengeschrieben zb. als domain aus ->pfui finger weg oder probieren ?
 
wenn "lucky bösesprodukt" getrennt als wortmarke geschützt ist,wie sieht es zusammengeschrieben zb. als domain aus ->pfui finger weg oder probieren ?

Blanks zählen nicht im Markenrecht. Stop, doch sie zählen. Der Anwalt, der Dich abmahnt zählt dann Dein Geld in seiner Tasche.

Aloa,

Rainer
 
Verwechslungsgefahr, wenn Du bei der Registrierung an eine Produkt oder Dienstleistung eines anderen Unternehmens denkst dann ist es in der Regel zu ähnlich.
 
Das ist doch noch viel schlimmer und Dir gehört der Hintern versohlt sowas überhaupt zu Fragen.
 

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