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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Ich habe den Thread auf vielfachen Wunsch in den internen Bereich - nur für angemeldetet User und nicht für Google lesbar - verschoben.
 
Das Regierung-Oberfranken.de Urteil ist ja ziemlich streng. Auch der Hinweis, dass der Inhaber eigene Rechte (z.B. Namensrecht oder Markenrecht) haben könnte, ließ der BGH nicht gelten. Er war der Meinung, dass dies eine so klare Angelegenheit sei, dass auch ein einfacher Denic Sachbearbeiter es erkennen könnte.

Wenn sich also ein Rechteinhaber meldet, der nach eigenem Vortrag überragende Rechte an der Domain hat und sich die Denic dieser Meinung anschließt, dann MUSS die Denic den bestehenden Vertrag kündigen, ansonsten handelt sie gegen das Urteil des BGH.

Sicher keine angenehme Rolle für die Denic, aber ich denke ich würde auch so handeln. Als Mitglied der Denic fühle ich mich in beiden Fällen nicht wohl, da es jetzt von beiden Seiten Schadenersatzansprüche geben kann. Die ersten Fälle sind ja bereits vor Gericht.

Die Denic hat sich sicher niemanden speziell ausgesucht, sondern ist sicher vom Rechteinhaber zur Löschung aufgefordert worden.

Sperren wird die Denic keine Domain.

Wenn sie löscht, dann ist sie wieder für einen Dritten verfügbar - bis sich der Rechteinhaber wieder meldet.

Wenn der Rechteinhaber (wie hier mittlerweile geschehen), einen Dispute beantragt, dann fällt diesem die Domain nach der Löschung zu.

Dass ein Ort in Deutschland Rechte an einer Domain hat, habe ich immer schon so gesehen. Dass die Denic diese auch bei Orten außerhalb Deutschlands so auslegt, überrascht mich. (Ich bin da durch eigene Domains betroffen.) Dies wird wohl gerichtlich zu klären sein, kann sich aber Jahre hinziehen.

Allerdings wird sich sicher nicht jeder Ort mit überragender Bekanntheit bei der Denic melden.

Eine Kündigung des Vertrages wird in der Regel nur durch einen Rechteinhaber gefordert werden können, Forderungen Dritter ignoriert die Denic.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm. Demokratie sieht aber anders aus. Wir sind doch hier keine "Special Interest" Lobby Group. Das "Tea Party"-Motto "We are the good ones and we don't apologize" ist zutiefst antidemokratisch.

Hmm, gib mal "We are the good ones and we don't apologize" bei google ein (mit Anführungszeichen) :-)

Grüße, panga
 
Da passiert nichts besonderes bei mir ... habs mit google.com und google.de probiert.

Ich meine: http://www.giraffo.de/kunden/tea_party_cd.jpg

Ggf. erscheint dir dies aber weiterhin als nichts besonderes. Ich wollte keine zu hohen Erwartungen wecken - für mich und manchen könnte es aber interessant sein, wie häufig der zitierte "tea party Satz" bei google vertreten ist - zumindest in dieser Schreibweise.

Grüße, panga
 
Ahh. Danke. Ich sah, dass ich nichts sehe. War mir nicht klar, dass dies beabsichtigt war.
 
Dass ein Ort in Deutschland Rechte an einer Domain hat, habe ich immer schon so gesehen. Dass die Denic diese auch bei Orten außerhalb Deutschlands so auslegt, überrascht mich. (Ich bin da durch eigene Domains betroffen.) Dies wird wohl gerichtlich zu klären sein, kann sich aber Jahre hinziehen..

Da wird sich wohl selbst der Foreninhaber nicht freuen, denn dann könnte sogar seine de.de Domain von einer Löschung betroffen sein. Wenn man der "Logik" des BGH folgt, dann wäre dies wohl eine weit offensichtlichere Rechtsverletzung wenn man auf de.de ein "de.de Das Deutschlandportal" macht und nach meinem ersten Eindruck es dem User das Gefühl gibt, dass die Seite vom Auswärtigen Amt betrieben wird. Mit ein bisschen Fantasie kann man sogar Ähnlichkeiten mit dem Portal deutschland.de erkennen.

Harry
 
Hmm, gib mal "We are the good ones and we don't apologize" bei google ein (mit Anführungszeichen) :-)

Grüße, panga

Ich verstehe nicht recht, was diese Lappalie hier in diesem bislang wenn nicht immer sachlichen, so zumindest sachbezogenen Thread zu suchen hat.

Hier wird Dir geholfen, wenn Du meinst Alex' Aussage prüfen zu müssen:
"We Should Never Apologize For American Values" - Google-Suche

@Mods: würde es begrüßen, wenn ihr dieses Intermezzo (inkl. diesem Beitrag) ausschneidet und entsorgt - oder falls es Euch wertvoll erscheint, in einen eigenen Thread auslagert.
 
Habe gerade von meinem Provider ein Mail bekommen. Nun kann ich ja den Domainnamen nennen, da ich sowieso nicht mehr Inhaber der Domain bin sondern die Gemeinde Davos in der Schweiz. Die Domain wurde ziemlich genau 7 Tage (7 Tage und nicht einmal eine Stunde) nach Erhalt des Schreibens von der DENIC gelöscht.



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: AUTODNS MAILROBOT (ALL) [mailto:[email protected]]
Gesendet: Freitag, 21. September 2012 12:15
An: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: 0106 davos.de (OK)

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

<system>
user: xxxxxxx
task: 0106
status: S0106 [Ausgehender Domaintransfer wurde erfolgreich beantwortet.]
notice: MSG010409 [Die Domain wurde von der Registry aus Ihrem Bestand genommen. Sie sind nicht mehr der OwnerC der Domain.]
kk_answer: ACK

</system>


<reply>
sld: davos
tld: de
 
Okay, dann viel Erfolg.

Schade, denn so kann die Denic weiter Domains löschen. Nach ein paar EVs würden sie bestimmt ruhiger werden.
 
Was ist denn das für eine komische Logik ? Firmen die Geld in einen Content gesteckt haben, dürfen dann die Domain behalten und eine Kooperation eingehen und weiter Geld verdienen, und Firmen die nur teuer einen Domainnamen gekauft haben und Werbung anzeigen, müssen die Domain löschen ?
banghead.gif


Harry

So sieht es die WIPO bzw das UDRP Verfahren, ja!


AlexS
 
Okay, dann viel Erfolg.

Schade, denn so kann die Denic weiter Domains löschen. Nach ein paar EVs würden sie bestimmt ruhiger werden.

So viel ich rechtlich weiß, birgt eine EV immer (generell) die Gefahr eines Schadensersatzes. Außerdem hat man bei einem Eilverfahren nicht die Möglichkeit bis zum BGH zu gehen sondern muss parallel ein Hauptverfahren führen d.h.

Eilverfahren LG Frankfurt
Eilverfahren OLG Frankfurt
Hauptverfahren LG Frankfurt
Hautverfahren OLG Frankfurt
BGH
VerfGH
EuGH

zusätzlich ggf. ein Klageverfahren auf Löschung von der Stadt Davos
LG
OLG/KG
BGH
VerfGH
EuGH

Das wären im schlimmsten Fall zwölf Verfahren nur für eine Domain! Und auch wenn man alles gewinnt, würde man einen immensen zeitlichen und finanziellen Verlust haben, weil man nie die kompletten Kosten ersetzt bekommt.

Harry
 
ich glaube nicht, dass die ne ganze Stadt wegen ner Domain löschen?!?
Wäre doch auch etwas übertrieben, oder?

OK, habe das Komma bzw. Klammern vergessen.

zusätzlich ggf. ein Klageverfahren auf Löschung, von der Stadt Davos

bzw.

zusätzlich ggf. ein Klageverfahren auf Löschung (von der Stadt Davos)

Harry
 
Habe gerade von meinem Provider ein Mail bekommen. Nun kann ich ja den Domainnamen nennen, da ich sowieso nicht mehr Inhaber der Domain bin sondern die Gemeinde Davos in der Schweiz. Die Domain wurde ziemlich genau 7 Tage (7 Tage und nicht einmal eine Stunde) nach Erhalt des Schreibens von der DENIC gelöscht.

Hmmm,

ja wirklich ein wenig merkwürdig. Da hätte man Dir rechtsstaatliche Mittel an die Hand geben müssen. So eine Kaltenteignung hat einen schaalen Nachgeschmack.

Zumal es ja auch nicht um eine Löschung ging, sondern eine Übertragung, also ein Dritter Ansprüche gegenüber Dir geltend hätte machen müssen, NICHT gegenüber der Denic.

Hatten die sich denn so gar nicht vorher gemeldet?

Krass.

AlexS
 
OK, habe das Komma bzw. Klammern vergessen.

zusätzlich ggf. ein Klageverfahren auf Löschung, von der Stadt Davos

bzw.

zusätzlich ggf. ein Klageverfahren auf Löschung (von der Stadt Davos)

Harry


Hmm, es gibt gar keine "Stadt Davos". "Davos" hat z.B. auch gar keine Postleitzahl. Es gibt Postleitzahlen für "Davos Platz" und "Davos Dorf". Ansonsten gibt es da noch den Kreis (Gemeinde) Davos (in dem mit 4 anderen diese beiden enthalten sind) und den Bezirk "Prättigau/Davos".

Insofern ist "Davos" auch nur eine "schlagwortartige Verkürzung" von je nach Wahl:
  1. Davos Platz
  2. Davos Dorf
  3. Kreis (Gemeinde) Davos
  4. Bezirk "Prättigau/Davos"

Inhaber der Domain ist denn auch jetzt die "Gemeinde Davos".

Was soll die Löschung der Domain bewirken?

AlexS
 
So viel ich rechtlich weiß, birgt eine EV immer (generell) die Gefahr eines Schadensersatzes. Außerdem hat man bei einem Eilverfahren nicht die Möglichkeit bis zum BGH zu gehen sondern muss parallel ein Hauptverfahren führen d.h.

Eilverfahren LG Frankfurt
Eilverfahren OLG Frankfurt
Hauptverfahren LG Frankfurt
Hautverfahren OLG Frankfurt
BGH
VerfGH
EuGH

zusätzlich ggf. ein Klageverfahren auf Löschung von der Stadt Davos
LG
OLG/KG
BGH
VerfGH
EuGH

Das wären im schlimmsten Fall zwölf Verfahren nur für eine Domain! Und auch wenn man alles gewinnt, würde man einen immensen zeitlichen und finanziellen Verlust haben, weil man nie die kompletten Kosten ersetzt bekommt.

Harry

Wie hoch schätzt Du denn den "Wert" der Domain ein? Also potentielle Pacht pro Jahr, bzw potentieller Verkaufspreis? Wobei der beste Käufer dann ja flachfällt ;-)

AlexS
 

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