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DENIC - Kündigung des Domainvertrages (Löschung ohne Urteil !)

Ich habe aber gerichtlich noch nie eine Domain verloren. NOCH NIE! Damit ist es aber jetzt vorbei, weil es zu einer rechtlichen Auslotung der Ansprüche nicht kommen wird.

Das ist nicht wahr. Hätte Harry eine EV beantragt, wäre das selbstverständlich vor Gericht geklärt - und ggf. vorläufig gestoppt worden. Harry selbst hat entschieden, das nicht vor Gericht klären zu wollen.
 
Das ist nicht wahr. Hätte Harry eine EV beantragt, wäre das selbstverständlich vor Gericht geklärt - und ggf. vorläufig gestoppt worden. Harry selbst hat entschieden, das nicht vor Gericht klären zu wollen.

Ist Dir eigentlich schon klar, was Du da für einen Blödsinn redest ? Lass Dich doch erst einmal bitte von einem Rechtsanwalt beraten bevor Du so etwas schreibst.

Harry
 
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Ist Dir eigentlich schon klar, was Du da für einen Blödsinn redest ? Lass Dich doch erst einmal bitte von einem Rechtsanwalt beraten bevor Du so etwas schreibst.

Harry

Du kämpfst nicht um die Domain, sondern nur um möglichen Schadensersatz:
https://consultdomain.de/forum/cd-i...ages-loeschung-ohne-urteil-14.html#post329115

https://consultdomain.de/forum/cd-i...ages-loeschung-ohne-urteil-14.html#post329118

Das mag taktisch, zeitlich oder auch finanziell günstiger für Dich sein. Aber das bedeutet nicht, dass die Denic die Domain einfach so gelöscht hat, ohne dass Du was dagegen hättest tun können.

Wer sagt denn, dass die Denic der Stadt die EV nicht einfach entgegen gehalten hätte mit dem Kommentar: "tut uns leid. Wir können die Domain nicht löschen. Hier ist die ladungsfähige Adresse von Adomino."?

Warum sollte die Denic sich diese o.g. Prozesse mit Dir an's Bein binden? Dazu gibt es doch überhaupt keinen Grund mehr, sobald ein Gericht hier "Stop" gerufen (und der "Denic-Sachbearbeiterin" somit widersprochen) hat. Dann wäre quasi staatlich festgestellt worden, dass es eben kein eindeutiger Fall ist. Punkt, Fall beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine andere Möglichkeit und mögliche Weiterentwicklung (ganz ohne Bezug zu Harry oder sonstwem):

Nach diesen Löschungen und falls andere folgen, wird der Handel mit bedenklichen Domains erheblich leiden. Die Preise für solche Domains werden fallen. Unter Umständen wird sogar bald niemand mehr bereit sein in solche Domains zu investieren, da das Risiko zu hoch ist sie von der Denic gelöscht zu bekommen. Das wird sich dann indirekt positiv auf die Preise unbedenklicher Domains (100% generische) auswirken. Das Geld was manche hätten event. in Städtenamen, Tippfehler, Marken, usw. investiert, sucht nun andere sicherere Möglichkeiten, ergo könnte der Wert unbedenklicher Domains steigen. Gleichzeitig säubert sich der Markt von selbst von Cybersquatting, ohne Gerichte, ohne Anwälte, sondern allein durch die Angst vor "Elfriede von der Denic".
 
Wer sagt denn, dass die Denic der Stadt die EV nicht einfach entgegen gehalten hätte mit dem Kommentar: "tut uns leid. Wir können die Domain nicht löschen. Hier ist die ladungsfähige Adresse von Adomino."?

Dir ist schon bewusst, dass dies bedeutet hätte, dass ich dann nicht drei sondern acht Verfahren am Hals gehabt hätte. (2x Eillverfahren LG/OLG, 3x Hauptverfahren LG/OLG/BGH gegen DENIC sowie 3x Hauptverfahren LG/OLG/BGH gehen die Stadt) ggf. noch mehr wenn das zum EugH und VerfGH geht. d.h. 10 Verfahren nur für eine Domain.

Wenn man denkt, dass es ein rechtskräftiges BGH-Urteil erst in 3-4 Jahren geben wird und man durch die nach meiner Meinung anscheinende Willkür der DENIC Rechtsabteilung jeden Tag mit weiteren Löschungen rechnen muss, dann wären das bei "nur" 10 Domain-Löschungen 80 bzw. 100 Verfahren die man gleichzeitig führen muss. Hast Du eine Ahnung wie viel ein einziges Verfahren an Zeit und Geld kostet ?

Harry
 
[ ] Du hast meinen Beitrag gelesen
[ ] Du hast meinen Beitrag verstanden

Keine Ahnung was Du konkret meinst. So lange es keinen "zweiten BGH-Teil von ambiente.de" gibt, wird die DENIC vermutlich so weitermachen - und das kann 3-4 Jahre dauern.

Harry
 
Keine Ahnung was Du konkret meinst.

Das hier meine ich (übersehen?):

Warum sollte die Denic sich diese o.g. Prozesse mit Dir an's Bein binden? Dazu gibt es doch überhaupt keinen Grund mehr, sobald ein Gericht hier "Stop" gerufen (und der "Denic-Sachbearbeiterin" somit widersprochen) hat. Dann wäre quasi staatlich festgestellt worden, dass es eben kein eindeutiger Fall ist. Punkt, Fall beendet.

Falls das immer noch nicht verständlich ist:

1. Denic kündigt
2. Du erwirkst EV
3. Denic freut sich, hebt Kündigung auf und ist raus.

Die Prozesse mit der Stadt drohten Dir seit Du die Domain gekauft hast, dafür kann die Denic nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier um ein rechtskräftiges Urteil nicht um ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Landgerichtes. Demnach kann eine rechtskräftige BGH-Entscheidung 3-4 Jahre dauern. Ich denke nicht, dass die DENIC ein nicht rechtskräftiges Urteil akzeptieren wird wenn die Gefahr besteht, dass das BGH wie auch immer entscheidet und dann die DENIC ggf. rückwirkend zur Haftung gezogen wird.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und das sind alles nur meine persönlichen Meinungen!

Die Gerichte werden das entscheiden. Alles andere sind nur Mutmaßungen von Dir und von mir.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls das immer noch nicht verständlich ist:

1. Denic kündigt
2. Du erwirkst EV
3. Denic freut sich, hebt Kündigung auf und ist raus.

Der 3. Punkt ist für mich nicht verständlich und nachvollziehbar. Nur weil ich eine EV erwirke, würde die DENIC nach meiner Meinung nicht eine Kündigung aufheben und aus der Sache raus sein. Das würde doch nach meiner Meinung bedeuten, dass mir die DENIC schon in der ersten Instanz recht gibt und einen Fehler zugibt - und das kann ich mir kaum vorstellen.

Ich vermute, dass Du nicht weist was eine EV konkret ist ? Eine EV ist so viel ich weiß, eine Klage, die im Eilverfahren durchgeführt wird und die nur bis zum OLG gehen kann. Eine EV bekommt man auch nicht "nur so", sondern es besteht die Möglichkeit, dass das Gericht eine EV ablehnt oder vorher eine mündliche Verhandlung anberaumt und dann erst entscheidet, ob die EV gerechtfertigt ist.

Die Beklagte hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision eingelegt. Der Kläger hat daraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Beklagte hat sich der Erledigungserklärung nicht angeschlossen. Der Kläger beantragt festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Die Beklagte beantragt, die Klage auch insoweit abzuweisen.
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20120078

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Der 3. Punkt ist für mich nicht verständlich und nachvollziehbar. Nur weil ich eine EV erwirke, würde die DENIC nach meiner Meinung nicht eine Kündigung aufheben und aus der Sache raus sein. Das würde doch nach meiner Meinung bedeuten, dass mir die DENIC schon in der ersten Instanz recht gibt und einen Fehler zugibt - und das kann ich mir kaum vorstellen.

Zugegeben, das ist Spekulation - aber ich nehme an, dass nicht jeder Betroffene (falls es noch weitere gibt) auf die EV verzichten wird. Wir werden das also u.U. schon sehr bald wissen.
 
Du kämpfst nicht um die Domain, sondern nur um möglichen Schadensersatz:
https://consultdomain.de/forum/cd-i...ages-loeschung-ohne-urteil-14.html#post329115

Genau so sehe ich es auch!

Es gab zwei taktische Möglichkeiten:

- entweder schnell um einen Schadensersatz kämpfen, dann lässt man besser die Finger von der Domain, lässt sich ggf. "absichtlich" die Domain wegnehmen um dann ohne Kampf um die Domain, schnell den Weg für eine Schadensersatzklage frei zu haben - Geldfrage

- oder eine EV erwirken um dann um die Domain und um die Sache ansich zu kämpfen - Prinzipfrage

Eine EV hätte keine Entscheidung herbeigeführt, daß ist gar nicht Sinn einer EV (Vorwegnahme), sondern eine EV hätte lediglich ein zu schnelles (ggf. ungerechtfertigtes) Vorgehen der Denic gestoppt und erst in einem anschliessenden Hauptverfahren, wäre dann die Sache erstinstanzlich geklärt worden.

Klar, es ist halt eine Taktikfrage und ob man mehr auf das Geld oder die Domain bzw. ums Prinzip "scharf" ist.

Ich finde den momentan Ausgang sehr, sehr schade, denn das kann nicht im Sinne der Domainer sein und daher hätte ich mir hier sehr gewünscht, daß Harry diese Chance wahrnimmt und nicht nur die "Dollars" sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
...daß Harry diese Chance wahrnimmt und nicht nur die "Dollars" sieht.
Wer sollte ihm das übel nehmen? Sachlich betrachtet hat er dann das Geld in der Tasche und ist eine bedenkliche Domain los. Aus seiner Sicht ein guter Ausgang einer vielleicht nicht so guten Ausgangslage.
 
Wer sollte ihm das übel nehmen? Sachlich betrachtet hat er dann das Geld in der Tasche und ist eine bedenkliche Domain los. Aus seiner Sicht ein guter Ausgang einer vielleicht nicht so guten Ausgangslage.

ALLE Domainer, denn deine Aussage und dieses Vorgehen ist doch schon sehr egoistisch, dann braucht man auch keine Community involvieren...

...und bitte zukünftig doch meinen ganzen Satz, wenn schon, zitieren und nicht nur einen Ausschnitt, denn nur im ganzen Satz ergibt sich die Logik -> es wäre lediglich mein Wunsch gewesen
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du hier im Forum bei manchen User nicht sonderlich beliebt bist, wäre es auch denkbar, wenn man deine Auszüge der Denic in die Hände spielt.
Nicht nötig, der Thread war von einem Google Alert erfasst worden, bevor ich ihn verschoben hatte.
 
Harry, ich habe ja schon verschiedene Schriftsätze der Dich vertretenen Rechtsanwaltskanzlei gelesen und muss sagen, dass ich nicht immer die gleiche Herangehensweise wählen würde.

Wenn ein LG in Deutschland einer EV stattgegeben hätte, dann wäre die Sache vermutlich schon völlig erledigt gewesen.

Sobald ein paar Berufsrichter die sofortige Löschung der Domain angezweifelt hätten, wäre es ja offensichtlich, dass dieser Fall nicht eindeutig ist und damit wäre der Löschungsgrund für die Denic von Tisch. Weitere Instanzen sind dafür gar nicht nötig.

Die Denic wird sich da nicht unnötig aus dem Fenster lehnen – hat sie doch gar nichts von.


Die Messlatte für Schadenersatz hängt viel viel höher, als die für eine EV. Selbst wenn ein Gericht findet, dass die Denic einen Fehler gemacht hat, ist sie noch lange nicht schadenersatzpflichtig.
 

Eben. Es wird kaum einen Fall geben, wo ein Denic eG Supportmitarbeiter, oder auch der Justiziar selbst einwandfrei eine nicht-revidierbare Übertragungsentscheidung unzweifelhaft fällen kann.

Es wäre schon ein immenser Eingriff, wenn in "eindeutig scheinenden" Fällen die Domain aus dem Routing genommen würde, damit kein weitere Schaden bis zur gerichtlichen Entscheidung angerichtet wird. Übertragungen aber können in meinen Augen nur nach (schieds-)gerichtlicher Begutachtung durch unbeteiligte Dritte erfolgen. Alls andere ist Humbug.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein LG in Deutschland einer EV stattgegeben hätte, dann wäre die Sache vermutlich schon völlig erledigt gewesen.

Sobald ein paar Berufsrichter die sofortige Löschung der Domain angezweifelt hätten, wäre es ja offensichtlich, dass dieser Fall nicht eindeutig ist und damit wäre der Löschungsgrund für die Denic von Tisch. Weitere Instanzen sind dafür gar nicht nötig.

Die Denic wird sich da nicht unnötig aus dem Fenster lehnen – hat sie doch gar nichts von.

Ich finde den momentan Ausgang sehr, sehr schade, denn das kann nicht im Sinne der Domainer sein und daher hätte ich mir hier sehr gewünscht, daß Harry diese Chance wahrnimmt und nicht nur die "Dollars" sieht.

Also das sehe ich komplett anderes. Die "große" DENIC würde doch nie einen eigenen Fehler freiwillig zugeben und bei einem "einfachen" Landgerichturteil aufgeben wenn vielleicht das OLG oder BGH anderes entscheiden könnte. Außerdem würde es ihnen auch für folgende Klagen nichts bringen da die scheinbar ein "BGH ambiente.de Teil 2" brauchen.

Demnach hätte es auch nichts gebracht eine EV zu erwirken, da wir dann noch länger (LG Eilverfahren + OLG Eilverfahren) brauchen würden. Demnach ist diese Vorgehnsweise die schnellste Art und Weise wir man zu einem BGH Urteil kommt und demnach auch im Sinne der Domainer.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Seite der DENIC scheint wohl nicht up-to-date zu sein.

Rechtsprechung: www.denic.de

Kann mir kaum vorstellen, dass sich die DENIC die Blöse geben wird, ein für sie negatives LG Urteil anzuerkennen und das dann auch noch auf der eigenen Seite veröffentlicht, wenn noch weitere Instanzen offen stehen.

Harry
 
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