Wettermann
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- Registriert
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<div class="bbWrapper">Ein gewerbetreibender Endkunde (falls es eine Rolle spielt: er ist Kleinunternehmer, keine eingetragene Firma) kauft nach telefonischer Einigung von mir (gewerbetreibende Einzelperson ohne Kleinunternehmerregelung; beide Parteien deutsche in Deutschland)) eine generische .de-Domain.<br />
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Die Domain hat einen Umlaut (idn). Am Telefon sind sich beide Parteien darüber eindeutig einig.<br />
Es gibt keinen extra schriftlichen Vertrag.<br />
Die Verabredung lautet: Ich stelle eine Rechnung, Käufer überweist und erhält nach Zahlungseingang den Authcode. Er übernimmt die Domain. Fertig.<br />
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Vereinbarungsgemäß stelle ich die Rechnung. Darauf steht die Domain in Schreibweise mit dem Umlautbuchstaben (nicht mit xn--...).<br />
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Käufer überweist nun den Rechnungsbetrag. In der Überweisung bezieht er sich nicht auf die Rechnung sondern schreibt "Kauf der Domain..." jetzt folgt die Domain in none-idn-Schreibweise!<br />
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Vermutlich ohne böse Absicht und nur weil er es auf dem Bankformular nicht anders schreiben kann.<br />
Wenn er aber Böses will - könnte daraus für mich ein Problem entstehen? Könnte ich irgendwie verpflichtet sein die none-idn zu liefern wenn ich das nicht richtigstelle? (die none-idn hat der Wettbewerber des Käufers - das weiß der Käufer sehr genau).<br />
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Oder ist das völlig Wurscht was auf der Überweisung steht wenn die Zahlung exakt meiner einzigen Forderung gegen diesen Geschäftspartner entspricht?</div>