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BGH-Urteil: Schadensersatz bei Internetausfall

Im vorliegenden Fall hat ein Verbraucher seinen DSL-Anschluss und Festnetzanschluss für 2 Monate nicht nutzen können.

Bei 2 Monaten kann ich es verstehen, dass man da leicht ungehalten wird. ;)

Nachtrag: Es ging um den tollen Laden 2&2. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mariannes Ergänzung zeigt mal wieder, dass man mit einer einfachen Aussage über ein Urteil absolut gar nichts anfangen kann wenn man nicht ganz genau nachliest um was es im konkreten Fall ging.

Der Schlagzeile nach hört es sich zunächst so an als ob man Ersatzansprüche hätte wenn mal nen halben Tag lang der anschluss ausfällt.

Was auch unklar ist, ist der Satz mit dem Handy. Das lässt sich zweierlei auslegen.
a) Festnetz fällt aus aber Kunde hat noch n Handy
oder
b) Handyanschluss ist gemeint.
 
Zwei Monate kein Internet ist ein eindeutiger Verstoß zum Einen gegen die eigenen AGB des Provider und zum Anderen auch gegen die geforderte Mindestverfügbarkeit im Jahresmittel. Entsprechend ist dieses Urteil völlig nachvollziehbar.

Bei Firmenkunden sieht das auch nicht anders aus (abgesehen von Verträgen mit SLA), auch wenn man da eher verstehen könnte, dass Firmen auf Telefon- und Internet angewiesen sind.
 

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