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Brisantes Thema

Hallo Tiger,

> [...] unter anderem in der Klasse 42 mit der Dienstleistungsbeschreibung [...]

> Die Domain "silber.de" ist 1999 registriert worden und der Inhaber bietet dort
> seitdem Infos über Silberschmuck an.
>

Dieses Angebot hat nix mit der Klasse 42 zu tun. Nur weil die Seite im Internet steht, ist es keine unbedingte Verletzung der Markenrechte der Klasse 42.

Silberschmuck ist ganz eine andere Kategorie, fatal wäre jedoch das Angebot von 'Silber-DSL - Flatrates', womit der Anbieter der Website in Konkurrenz zum Markeninhaber stehen könnte.

> da eine Markenrechtsverletzung ("Onlinedienste") vorliegt [...]

Nee, ein Onlinedienst ist AOL, CS, T-Online ... aber keine Seite im Internet.

Gruss,

Ruediger
 

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