Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.
Jetzt anmelden!Ich würde die fifa-shop.de nicht reggen :hello:das würde mich auch interessieren,
ebenso, wie schaut es denn zb mit dem begriff "fifa" aus?
gruß,
jens
Hallo Wulfman,
da ich persönlich "bundesliga" für absolut generisch halte
So dachte ich auch und habe mir Typos dieses Begriffes registriert. Abgemahnt wurde ich am 5.12.2006 mit der Begründung, dass die DFL an der Bezeichnung "Bundesliga" ein nach §12 BGB geschütztes Recht als namensartiges Kennzeichen habe, die DFL Inhaberin der DE-Marke 302 13 992 sei und außerdem bereits einen Musterprozess gegen den damaligen Inhaber der Vertipperdomain bundesliag.de gewonnen habe. Urteil Landgericht Hamburg vom 31. August 2006 (315 O 279/06).
So dachte ich auch und habe mir Typos dieses Begriffes registriert. Abgemahnt wurde ich am 5.12.2006 mit der Begründung, dass die DFL an der Bezeichnung "Bundesliga" ein nach §12 BGB geschütztes Recht als namensartiges Kennzeichen habe, die DFL Inhaberin der DE-Marke 302 13 992 sei und außerdem bereits einen Musterprozess gegen den damaligen Inhaber der Vertipperdomain bundesliag.de gewonnen habe. Urteil Landgericht Hamburg vom 31. August 2006 (315 O 279/06).
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen